1765 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1775/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Dezember 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Seit dem Jahr 2007 hat sich die Versorgungssituation mit substituierenden Ärzten in Österreich kontinuierlich verschlechtert. In sechs Bundesländern gibt es laut ÖBIG- Bericht 2011 in mindestens einem Bezirk keine zur Substitutionsbehandlung berechtigten niedergelassenen Ärzte mehr.

In Niederösterreich substituierten vor Inkrafttreten der Weiterbildungsverordnung 2007 noch 305 ÄrztInnen, heute sind es nur mehr 50. In Oberösterreich waren es laut ÖBIG-Bericht 2010 im Jahr 2007 noch 200 substituierende Ärzte, im Juni 2011 sind es laut Gesundheitsministerium nur mehr 78.

Das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel in der Behandlung von drogenabhängigen Menschen muss sein, möglichst viele der schätzungsweise 25.000 bis 37.000 Opioidabhängigen in Österreich in einer Therapie mit dem Ziel zu erfassen, diese in ein selbstverantwortliches Leben zu bringen das auch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Versorgung mit behandelnden Ärzten. Hier besteht dringender politischer Handlungsbedarf im Sinne einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für subsituierende Ärzte. Grundvoraussetzung dafür ist insbesondere ein flächendeckendes und einheitliches Honorarsystem für Leistungen im Zuge von Substitutionsbehandlungen. Tatsächlich gibt es derzeit nur in Wien, Oberösterreich und Tirol Abrechnungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte. Dabei wird die Versorgung in der Substitutionstherapie zu 76% von niedergelassenen Allgemeinmedizinern abgedeckt.

Die Honorarvereinbarungen sind zwischen den Ärztekammern und Gebietskrankenkassen auszuhandeln, die grundsätzlich autonom sind. Es liegt aber in der politischen Verantwortung des zuständigen Gesundheitsministers darauf einzuwirken, diese Missstände beseitigt werden..

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. April 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Kurt Grünewald und Dr. Erwin Rasinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 04 18

                               August Wöginger                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau