Entschließung

betreffend Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte

 

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Zuge der Ausarbeitung des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte und der Anpassungen des AVG

 

1.      bis zum 20. Juni 2012 den Entwurf einer Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 auszuarbeiten, durch die dem Verwaltungsgerichtshof in bestimmten Fällen eine meritorische Entscheidungsbefugnis eingeräumt wird, und diesen den parlamentarischen Klubs zu übermitteln. Der Verwaltungsgerichtshof soll dann zur Fällung einer meritorischen Entscheidung berechtigt sein, wenn die Sache entscheidungsreif ist und die meritorische Entscheidung im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist;

2.      Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des vorläufigen Rechtsschutzes insbesondere im Lichte des Unionsrechts zu prüfen;

3.      zu berücksichtigen, dass ein Verwaltungsgericht erster Instanz in seiner Kontrolle nicht strikt auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte oder den Umfang der Anfechtung beschränkt sein soll;

4.      die Kosten für das Verfahren der Verwaltungsgerichte erster Instanz an der derzeitigen Kostenregelung im Verwaltungsverfahren zu orientieren; das verwaltungsgerichtliche Verfahren soll zu keiner Verteuerung für die Bürgerinnen und Bürger führen; insbesondere soll keine Anwaltspflicht vorgesehen werden; für die Erstellung von Gutachten sollen primär Amtssachverständige heranzuziehen sein;

5.      die Frage der Einführung eines Kostenersatzanspruchs von Bürgerinnen und Bürgern für Verfahrensverzögerungen zu prüfen, die die Verwaltungsbehörde mutwillig oder willkürlich verursacht hat;

6.      im VwGG eine Ermächtigung für die Vollversammlung des VwGH vorzusehen, wonach diese einen Ausschuss für die Dreiervorschläge bei Richter-und Richterinnen-Nachbesetzungen einrichten kann;

7.      bürgerfreundliche Verbesserungen der Kundmachungsvorschriften des § 44a AVG in Massenverfahren zu prüfen.

 

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat über die Umsetzung der Punkte 2. bis 7. bis zum Ende des Jahres 2012 zu berichten.