1789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird wie folgt geändert:

1. In § 8e Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge „In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.

2. (Grundsatzbestimmung) In § 8e Abs. 3 wird die Wortfolge „in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.

3. Dem § 131 wird folgender Abs. 27 angefügt:

„(27) (Grundsatzbestimmung hinsichtlich § 8e Abs. 3) § 8e Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2012 tritt mit 2. September 2012 in Kraft. § 8e Abs. 3 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes tritt gegenüber den Ländern mit Ablauf des der Kundmachung folgenden Tages in Kraft; die Ausführungsgesetze sind binnen einem Jahr zu erlassen und mit 2. September 2012 in Kraft zu setzen.“