1815 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 2006/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strukturierten Dialog zwischen Polizei und den verschiedenen Gesellschaftsgruppen im Zuge des Programms „Polizei Macht Menschenrechte“

Die Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die zusehends mobiler und diverser werdende Gesellschaft steht die Sicherheitsexekutive vor neuen Herausforderungen, die es für eine effektive Polizeiarbeit für die Bürgerinnen und Bürger Österreichs notwendig machen, Kommunikationsstrukturen in einer flexiblen aber dauerhaften Art und Weise mit den verschiedenen Anspruchsgruppen der Polizei bzw. Communities weiterzuentwickeln, aufzubauen und zu pflegen.

Die Kernfragen hierbei sind, wie die Polizei in der immer diverser werdenden Gesellschaft zielorientiert agieren soll, und zum anderen, wie die Polizei mit verschiedenen Communities entsprechend effektiv, etwa durch strukturierte Methoden – im Sinne eines ‚Communicating Policing‘ – kommunizieren soll und kann.

Dies setzt eine Professionalisierung und Optimierung der Organisationsabläufe innerhalb der Polizei voraus, wodurch es auch zu einem Ausbau und einer Intensivierung des Kontaktes mit der Bevölkerung kommen soll. Es geht um die tägliche Polizeiarbeit, den wichtigen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen, Verarbeitung von Informationen und Einholen von Rückmeldungen aus der Bevölkerung durch regelmäßige Zusammentreffen und die gemeinsame Definition der Sicherheitsherausforderungen.

Communicating Policing als übergeordnetes Ziel orientiert sich demnach verstärkt am ‚Peace keeping‘ neben dem klassischen ‚Crime fighting‘. Wichtig ist das Miteinander, das Kommunizieren auf ‚Augenhöhe‘, der ‚partnerschaftliche‘ Weg zwischen Polizei und Bevölkerung.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Franz Kirchgatterer, die Abgeordneten Gerald Grosz, Wolfgang Großruck, Mag. Albert Steinhauser und Bernhard Vock sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2006/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G, dagegen: F, B) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 06 20

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau