1826 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1599/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“, Errichtung juristischer Personen im Rahmen der Gesundheitsberufe

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem Jahr 2000 gibt es in Österreich für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 64 GuKG die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Wundmanager zu absolvieren. In den letzten Jahren haben rund 2500 Personen diese hochwertige Ausbildung abgeschlossen und behandeln in ihren Ordinationen tausende Patienten.

Der Beruf des Wundmanager ist aber gesetzlich noch nicht verankert. Dies führt dazu, dass Wundmanager auch keine Verhandlungen mit den Krankenkassen über einen allfälligen Kostenersatz führen können. Damit bleibt die Behandlung bei Wundmanagern ausschließlich Personen mit ausreichendem Einkommen vorbehalten.

Gerade durch die steigende Lebenserwartung, aber auch durch die Anzahl der unfallbedingten Amputationen und Narben, steigt der Bedarf an ausgebildeten Wundmanagern. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verankerung und dem daraus folgenden Ausklammern der Leistungen der Krankenkassen bildet sich in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin, die nicht im Interesse der öffentlichen Hand ist.

Eine rechtzeitig und bestmöglich behandelte Wunde bringt nicht nur für die betroffenen Patienten rascher eine erhöhte Lebensqualität, sondern spart den Krankenkassen in weiterer Folge viel Geld. Probleme bei der Wandzeitung führen in der Regel zu langen Krankenhausaufenthalten und bedürfen häufig intensiver medizinischer Betreuung.

Die gesetzliche Verankerung der Wundmanager in einer Berufsgruppe ist aber auch im Sinne einer einheitlichen Qualitätssicherung notwendig.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Ursula Haubner, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Carmen Gartelgruber, Anna Höllerer, Mag. Gertrude Aubauer, Dietmar Keck, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ing. Erwin Kaipel und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 20

                                Ridi Maria Steibl                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau