1827 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1888/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. März 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine Studie des Joanneum Research mit dem Titel: ‚Versorgungssituation bei Schmerz in Österreich‘ wurde im Dezember 2011 vorgestellt, und kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie vergleichbare Studien.

Jede(r) fünfte ÖsterreicherIn leidet – Schätzungen zufolge – an chronischen Schmerzen. Von diesen 1,7 Millionen Betroffenen leiden ca. 440.000 Menschen an ‚schwerem Dauerschmerz‘.

Schmerzbetroffene müssen in Österreich mehrere ÄrztInnen aufsuchen, bevor es zur richtigen Diagnosestellung und zur entsprechenden Therapie kommt. Im Schnitt vergehen bis zur Diagnose über zwei Jahre und weitere 11 Monate bis zur adäquaten Behandlung.

Die geschätzten direkten Kosten für chronischen Schmerz liegen zwischen 1,4 und 1,8 Mrd. Euro. Schmerz zählt zu den häufigsten Ursachen für Krankenstände, Berufsunfähigkeit und Frühpension. Mit rechtzeitiger und adäquater Behandlung könnte verhindert werden, dass Schmerzen chronisch werden.

In der Behandlung müssen vorhandene Strukturen optimiert werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist zu verstärken. Die Zahl der Ärzte mit einem Zusatzdiplom für Schmerzbehandlung ist zu erhöhen. Ebenso wichtig ist eine bestmögliche Versorgung mit Medikamenten. In Österreich stehen den betroffenen PatientInnen derzeit nicht alle Präparate, die in Europa zugelassen sind, zur Verfügung. Neue zugelassene Schmerzmedikamente werden nicht in den Erstattungskodex der Sozialversicherung aufgenommen. Diese Medikamente sind aber lt. Österreichischer Schmerzgesellschaft in anderen, mit Österreich vergleichbaren Ländern auf Kassenkosten erhältlich.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger, Ursula Haubner, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Wolfgang Spadiut, Carmen Gartelgruber, Anna Höllerer, Mag. Gertrude Aubauer, Dietmar Keck, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Ing. Erwin Kaipel und Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 20

                               August Wöginger                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau