1842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-304 der Beilagen)

Der Bericht beinhaltet die Prüftätigkeit 2011. Neben der allgemeinen Leistungsbilanz werden Wahrnehmungen und Beispiele aus der Kontrolltätigkeit dargestellt, mit denen die Mitglieder der Volksanwaltschaft strukturelle Schwachpunkte und exemplarische Missstände in der österreichischen Verwaltung aufzeigen.

16.239 Menschen wandten sich im Jahr 2011 mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um insgesamt 974 Anbringen. Deutlich gestiegen ist auch die Anzahl jener Fälle, bei denen sich Personen von einer Behörde auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene schlecht behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Gegenüber dem Vorjahr ist hier ein Zuwachs von mehr als 10 % auf 12.331 zu verzeichnen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 8.377 Prüffälle abgeschlossen – dies sind 6 % mehr als im Vorjahr. Parallel dazu stieg, wenn auch nicht in gleich starkem Ausmaß, die Zahl der festgestellten Missstände von 829 (2010) auf 1.041 (2011). Der Anteil an Missstandsfeststellungen lag 2011 somit insgesamt bei 12,4 %. Betroffene erfuhren im Schnitt nach 49 Tagen, ob in ihrem Fall ein Missstand festgestellt werden konnte.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den 35. Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 19. und 21. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Anna Höllerer die Abgeordneten Hannes Fazekas, Carmen Gartelgruber, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Josef Muchitsch, Mag. Gertrude Aubauer, Anneliese Kitzmüller, Johann Hell, Ewald Sacher, Dr. Wolfgang Spadiut, Gabriele Binder-Maier, Franz Riepl, Claudia Durchschlag, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Mag. Josef Auer und Dr. Franz-Joseph Huainigg sowie die VolksanwältInnen Dr. Gertrude Brinek, Dr. Peter Kostelka und Mag. Terezija Stoisits.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 35. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2011) (III-304 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2012 06 21

                                  Anna Höllerer                                                                Mag. Harald Stefan

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann