1852 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1652 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Die Finanzausgleichspartner sind im Rahmen der Vereinbarung über einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt übereingekommen, die laufende Finanzausgleichsperiode um ein Jahr, sohin bis Ende 2014, zu verlängern. Die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung wäre analog zum zeitlichen Geltungsbereich des FAG 2008 zu verlängern. Auch die Landeshauptleutekonferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 19. Mai 2011 und die LandessozialreferentInnenkonferenz hat sich in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2011 einstimmig für eine derartige Verlängerung ausgesprochen.

Die Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende 2014 bedingt auch, dass die Bedeckung der für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erforderlichen Mittel zwischen dem Bund und den Ländern bis Ende 2014 im Verhältnis von 60 vH Bund zu 40 vH Land zu erfolgen hat.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Oswald Klikovits, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Erwin Spindelberger, August Wöginger und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G, dagegen: F,B ) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1652 der Beilagen), wird genehmigt.

Wien, 2012 06 27

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau