1854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1668/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Pflegelehre

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich arbeiten überproportional viele ausländische Arbeitskräfte teils illegal im Pflegebereich. Nur ein Teil der illegal Beschäftigten konnte aufgrund der von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen rund um die 24-Stunden-Betreuung in die Legalität geführt werden. Ein wesentlicher Grund für die Missstände liegt in der nach wie vor ausstehenden Ausbildungsoffensive bei den Pflegeberufen. Um die Pflege legal und unter verbesserten Bedingungen für das Personal abwickeln zu können, muss auch genug Fachpersonal zur Verfügung stehen.

Die Einführung des Lehrberufes ‚Pflege und Betreuung‘ ist daher anzustreben. So könnten junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf eine  Ausbildung im Pflegebereich beginnen. Nach drei Jahren dualer Ausbildung ist der Auszubildende dann Pflegehelfer. Das vierte Lehrjahr soll der Spezialisierung auf Alten- und Behindertenarbeit dienen und wird vom Auszubildenden als Fachsozialarbeiter abgeschlossen.

Bei der Pflegelehre muss besonders darauf geachtet werden, mit welchen Patienten die Jugendlichen arbeiten dürfen. Daher ist festzulegen, welche Tätigkeiten in welchem Lehrjahr durchgeführt werden dürfen. Zu Beginn der Pflegelehre soll die theoretische Ausbildung im Vordergrund stehen.

Einen innovativen Weg hat Vorarlberg gewählt, indem es mit 05.09.2011 ein Modellprojekt gestartet hat. Die aqua mühle frastanz – soziale dienste gGmbH hat 20 Lehrlinge angestellt, die die Möglichkeit haben, die Lehrausbildung Betriebsdienstleistung und im Anschluss die Ausbildung zum Pflegehelfer zu machen. Das ermöglicht den Jugendlichen eine duale Ausbildung in Form einer Lehre und einer schulischen Ausbildung als Pflegehelfer und dadurch zwei abgeschlossene Ausbildungen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin für den Ausschuss Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Oswald Klikovits, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Erwin Spindelberger, August Wöginger und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,B, dagegen: S,V,G ).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 27

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau