1861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1820/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Blum-Bonus Neu

Die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Jänner 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das im Jahr 2008 von der Regierung eingeführte Lehrlingspaket wurde in der Öffentlichkeit als Projekt angekündigt, das den Fachkräftebedarf absichern würde. Im selben Jahr wurde der sog. Blum-Bonus abgeschafft, der durch den Einsatz von ca. 100 Millionen Euro über 12.500 betriebliche Lehrstellen gebracht hat.

Weitere Förderungen wie der Blum-Bonus II und der Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit (Praxistest) wurden in der Folge ebenso gestrichen.

Seit dem Jahr 2008 sind durch diese Maßnahmen 10.000 betriebliche Lehrstellen verloren gegangen. Der Fachkräftemangel wird von der Regierung forciert anstatt ihm entgegen zu wirken.

Überbetriebliche Lehrstellen sind kein adäquater Ersatz für eine betriebliche Lehrausbildung. Die vorhandenen Mittel sollten vorwiegend für die Förderung von betrieblichen Lehrstellen eingesetzt werden.

Die Einführung des weiter entwickelten Blum-Bonus Neu ist notwendig, um dem herrschenden Trend entgegen zu wirken. Der sog. Blum-Bonus Neu beruht auf drei Säulen:

             - Treue-Bonus: 2000 Euro für max. zwei Lehrlinge pro Unternehmen und Jahr für alle Unternehmen, die den Lehrlingsstand des Vorjahres beibehalten

             - Zusätzlichkeits-Bonus: 3000 Euro für alle Unternehmen, die zusätzliche Lehrlinge aufnehmen und damit ihren Lehrlingsstand gegenüber dem Vorjahr erhöhen (jedoch begrenzt für max. 5 Lehrlinge pro Unternehmen)

             - Qualitäts-Bonus: 3000 Euro nach einem Qualifikationsnachweis zur Mitte der Lehrzeit“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Bernhard Vock. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Riepl, Ing. Christian Höbart, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Ing. Norbert Hofer, Ulrike Königsberger-Ludwig und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 27

                 Adelheid Irina Fürntrath-Moretti                                                  Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau