1864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1789 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Das SchOG sieht eine zeitliche Befristung der Führung von Sprachförderkursen mit Ende des Schuljahres 2011/2012 vor. Zur Überprüfung des Erfolgs dieser Maßnahme wurde das BIFIE mit einer Evaluierung beauftragt. Das Evaluationskonzept gründete sich auf Befragungen von Landesschulinspektorinnen und -inspektoren, Schulleiterinnen und -leitern sowie von Lehrerinnen und Lehrern zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen zu den Sprachförderkursen.

Die Beurteilung der Sprachförderkurse war sehr positiv, da sie die nötigen unterrichtssprachlichen Kompetenzen vermitteln bzw. festigen, aber auch die soziale Integration der betroffenen Schülerinnen und Schüler begünstigen. Das Ausmaß von elf Wochenstunden wurde von der Mehrheit der Befragten als ausreichend angesehen.

Aufbauend auf diese Evaluation wurde die Universität Wien, Institut für Germanistik, Zentrum für Sprachstandsdiagnostik beauftragt, die Wirksamkeit der Sprachförderkurse auf Unterrichtsebene zu untersuchen. Mit Hilfe eines sprachstandsdiagnostischen Verfahrens wurde der Kompetenzzuwachs von Schülerinnen und Schülern in Sprachförderkursen erhoben. Es zeigten sich signifikante Zusammenhänge zwischen der Förderdauer im Sprachförderkurs und der Sprachkompetenz.

Aufgrund der positiven Evaluierung der Sprachförderkurse und des nachweisbaren Effekts der Kurse auf Unterrichtsebene soll die zeitliche Befristung auf zwei weitere Schuljahre erstreckt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl die Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Anneliese Kitzmüller, Dr. Harald Walser, Peter Haubner, Mag. Josef Auer, Elmar Mayer, sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager und Elmar Mayer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Evaluierung der Sprachförderung eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1789 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 06 28

                             Andrea Gessl-Ranftl                                                      Dr. Walter Rosenkranz

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann