1866 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„„Lava Red“ und „Monkey go bananas“ sind die Verkaufsbezeichnung für Drogen, die aus verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen mit einem starken Zusatzanteil an Aromastoffen bestehen, wodurch sie in den meisten Fällen als „harmloses“ Räucherwerk gehandelt werden. Sie werden von den Konsumentinnen und Konsumenten als direkte Nachfolger der Droge „Spice“ angesehen und auch entsprechend erworben. Verwendung finden die Nachfolgeprodukte „Lava Red“ und „Monkey go bananas“ insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte, wobei diese offensichtlich mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind. Besagte Drogen wurden aufgrund des Arzneimittelgesetzes verboten. Die Strafbestimmungen in § 84 beziehen sich auf das Zuwiderhandeln einer Verordnung gemäß § 5 Abs. 1 (genau die Verordnung, die das Verbot regelt). Allerdings bezieht sich diese Verordnung auf das Inverkehrbringen, den Import und richtet sich an alle Händler. Der Besitz und der Konsum von Einzelpersonen stehen nicht unter Strafe, da es nicht im Suchtmittelgesetz bzw. der Suchtgift- bzw. Psychotropenverordnung geregelt wurde.

Da das synthetische „Lava Red“ genauso wie „Monkey go bananas“ eine viel stärkere Wirkung hat als Cannabis, gilt absoluter Handlungsbedarf. In den letzten Wochen war in den Medien immer wieder von einer steigenden Zahl an Jugendlichen die Rede, welche nach dem vermeintlich harmlosen Konsum mit massiven gesundheitlichen Beschwerden im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das Rauchen dieser „Kräutermischungen“, von denen niemand die genauen Inhaltsstoffe kennt, kann zu Atemnot, Krämpfen, Übelkeit, Schweißausbrüchen, gefährlichen Herzrhythmusstörungen und Bewusstlosigkeit führen. Um den Ernst der Lage zu unterstreichen und Jugendliche abzuschrecken, ist ein Verbot im Suchtmittelgesetz erforderlich.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Dr. Wolfgang Spadiut der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

Der Abgeordnete Mag. Johann Maier stellte einen Antrag auf Vertagung. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S,V) angenommen.

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2012 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Rupert Doppler, Dr. Erwin Rasinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1459/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B , dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 28

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann