Abweichende persönliche Stellungnahme

gemäß § 42 Abs. 5 GOG

der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner

zum Bericht 1867 der Beilagen über die Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Luftfahrtgesetz geändert werden (1809 d.B.)

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf beabsichtigt Verbesserungen des UVP-G, dazu zählen:

-       freiwillige UVP statt Feststellungsverfahren,

-       Anfechtungsrecht für NGO gegen negative Feststellungsbescheide,

-       Ausweitung der UVP-Pflicht auf Probebohrungen und Schiefergasförderung,

-       weitere Konzentration im 3. Abschnitt (Straße und Bahn).

Diese Verbesserungen greifen allerdings zu kurz, insbesondere wird beim Feststellungsverfahren damit den europäischen Vorgaben nicht ausreichend Rechnung getragen und bei der Schiefergasförderung die Anwendbarkeit der neuen Rechtslage zu sehr in die Hände des Projektwerbers/der Projektwerberin gelegt.

 

Der Gesetzesentwurf bleibt es schuldig,

-       ein Energieeffizienzgebot und

-       eine finanzielle Unterstützung für Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, die an UVP-Verfahren teilnehmen einzuführen sowie

-       das vereinfachte Verfahren, in dem Bürgerinitiativen keine Parteistellung haben, zugunsten des Normalverfahrens zurückzudrängen und

-       den Anwendungskreis des UVP-G bedeutend zu erhöhen (zB in Hinsicht auf Wasserkraftwerke, Intensivtierhaltungen usw).

 

Der Gesetzesentwurf beabsichtigt definitive Verschlechterungen wie

-       Rücknahme des Gesundheitsschutzes für Nachbarn und Nachbarinnen von Verkehrsanlagen durch das UVP-G, Ausweitung des Entlastungsprivilegs auf Flughäfen und Starkstromleitungen,

-       schwammige Ausweitung der Enteignungstatbestände zugunsten der Verkehrsvorhaben,

-       Erhöhung der Schwellenwerte bei Städtebauvorhaben,

-       Durchlöcherung der Kumulationsbestimmungen bei Wasserkraftwerken.

 

Der Gesetzesentwurf findet daher nicht die Zustimmung der Grünen. Ebenso wenig konnte der Ausschussfeststellung zugestimmt werden. Soweit sie sich auf das Anfechtungsrecht der Umweltorganisationen bezieht, greift nach Ansicht der Grünen schon die Regierungsvorlage zu kurz. Daran ändert auch die Ausschussfeststellung nichts, die ja den Gesetzestext selbst nicht ändern kann. Soweit sie die zügige Bearbeitung eines materienrechtlichen Genehmigungsantrags trotz Anfechtung des negativen UVP-Feststellungsbescheids für das Vorhaben betrifft, wird damit die abzulehnende Rechtslage unterstrichen, dass der Anfechtung der Umweltorganisationen offenbar keine aufschiebende Wirkung zukommt. Die Grünen Vorstellungen, wie die Rechte der Nachbarn, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen aus Anlass des Mahnschreibens der Europäischen Kommission zur Frage der UVP-Pflicht eines Vorhabens ausgebaut werden hätte sollen, siehe Grüne Stellungnahme zum Ministerialentwurf für eine UVP-G-Novelle und Grüner Entschließungsantrag Nr 1977/A(E):

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00388_27/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01977/index.shtml

 

Die Stellungnahme geht insbesondere auch näher auf die Verschlechterung des Gesundheitsschutzes und des Belästigungsschutzes bei Verkehrsanlagen ein.

 

Die Grünen verlangten schon sehr früh eine UVP-Pflicht für die Schiefergasförderung. Im gegenständlichen Ausschuss stand der Antrag 1829/A zur Debatte. Allerdings treten die Grünen aufgrund der schweren Umweltbeeinträchtigungen, die mit der Schiefergasförderung einhergehen, zusätzlich für ein Verbot der Schiefergasförderung ein. Siehe Antrag Nr 1827A/(E).

 

Zum Gesetzgebungsprozess ist kritisch anzumerken, dass die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf für eine UVP-G-Novelle nur 6 Arbeitstage betrug. Die Regierungsvorlage wurde am 12. 6. 2012 in den Nationalrat eingebracht. Die Beratungen im Ausschuss wurden für 28. 6. 2012 (Beginn des Ausschusses 14.00 Uhr) angesetzt. Der koalitionäre Abänderungsantrag samt Ausschussfeststellungsantrag zur RV UVP-G- und LFG-Novelle wurde den Grünen erst  am 27. 6. um 14:26 Uhr übermittelt.

Mag. Christiane Brunner