1869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1829/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, zuletzt geändert mit BGBl 144/2011, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 23. Februar 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach geltender Rechtslage ist die Erdgasgewinnung erst ab einer Kapazität von 500.000 m3/d pro Sonde (bzw 250.000 m3/d pro Sonde) UVP-pflichtig. Da diese Größenordnungen bei der Schiefergasförderung nicht erreicht werden, sollen in Zukunft diese Schwellenmengen wegfallen. Unter einem wird auch auf die Mengenschwellen bei der Erdölförderung verzichtet. Ebenso ist bei den Gewinnungsstationen vorzugehen. Damit auch bereits Probebohrungen UVP-pflichtig sind, wird Anhang 1 Z 28 auch entsprechend geändert.

Sollten also die grünen Bemühungen um ein Schiefergas-VerbotsG bzw um die Abstandnahme der OMV vom Projekt Schiefergasförderung in Österreich nicht von Erfolg gekrönt sein, so greift zumindest das UVP-G. Damit ist vor Inangriffnahme einer Schiefergasförderung eine UVP durchzuführen. Es ist also eine Umweltverträglichkeitserklärung vom Betreiber vorzulegen, die Behörde hat ein Umweltverträglichkeitsgutachten zu erstellen und der Antrag ist abzulehnen, wenn eine Gefährdung der Umwelt und der Menschen nicht ausgeschlossen werden kann. Die rechtswirksame Beteiligung der Nachbarn und Nachbarinnen, der Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen sowie der betroffenen Gemeinden ist sichergestellt. Als zweite Instanz kann der Unabhängige Umweltsenat angerufen werden.

Eine dahingehende Änderung des UVP-G wurde bereits im Wege eines Abänderungsantrags zum CCS‑Verbotsgesetz am 7.12.2012 im Nationalrat von den Grünen versucht (AA-236 XXIV. GP). Dieser Vorschlag wurde aber damals von allen anderen Fraktionen nicht unterstützt. Zwischenzeitig sind jedoch die Chancen auf eine entsprechende Änderung des UVP-G gestiegen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 29. Mai 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christiane Brunner die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Mag. Rainer Widmann, Harald Jannach, Rudolf Plessl, Konrad Steindl, Tanja Windbüchler-Souschill, Ing. Norbert Hofer, Franz Hörl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.‑Ing. Nikolaus Berlakovich. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In der Sitzung des Umweltausschusses am 28. Juni 2012 wurden die Verhandlungen zum Antrag 1829/A wieder aufgenommen.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 28

                   Johannes Schmuckenschlager                                           Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau