1870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1947/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klagsrecht für Umweltorganisationen

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das österreichische Umweltrecht verstößt gegen die Aarhus Konvention, ein UN-Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Aufgrund des bisher fehlenden umweltrelevanten Klagsrecht für Umwelt(schutz)organisationen verstößt Österreich gegen internationales Recht, wie das UN-Komitee Aarhus Convention Compliance Committees (ACCC) feststellte.

Um nicht als vertragsbrüchig zu gelten, muss gesetzlich verankert werden, dass österreichische Umweltschutzorganisationen zukünftig das Recht haben, gegen alle umweltrelevanten Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen durch Behörden, aber auch Private, den Klagsweg beschreiten zu können.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 29. Mai 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Rainer Widmann die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Harald Jannach, Rudolf Plessl, Konrad Steindl, Tanja Windbüchler-Souschill, Ing. Norbert Hofer, Franz Hörl, Dipl.‑Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.‑Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme am 28. Juni 2012 ergriffen die Abgeordneten Martina Schenk, Werner Neubauer und Peter Stauber das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1947/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Stauber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 06 28

                                   Peter Stauber                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau