1876 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 1994/A der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2011, geändert wird.

Die Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Einrichtung der nun bei allen Erhaltern vorgesehenen Kollegien hat nach § 27 Abs. 7 FHStG spätestens mit 1. September 2012 zu erfolgen. Ebenso sind die bisherigen Fachhochschulkollegien den Bedingungen des § 10 entsprechend mit 1. September 2012 neu einzurichten. Daraus ergibt sich, dass auch die Leitungen und Stellvertretungen der Leitungen neu zu wählen sind. Das FHStG hat schon bislang keine Funktionsperioden für die Mitglieder sowie für die Leitung und Stellvertretung der Leitung des Fachhochschulkollegiums festgelegt und sieht solche auch zukünftig nicht vor. Die Dauer der Funktion wird in der Satzung festzulegen sein. Bei einigen Fachhochschulen wurden die Leitungen und Stellvertretungen der Leitungen der Fachhochschulkollegien erst kürzlich gewählt und überwiegend mit externen Personen besetzt, die auch Verträge mit dem Erhalter abgeschlossen haben. In dieser Übergangsphase scheint es gerechtfertigt, die bestehenden Leitungen und Stellvertretungen der Fachhochschulkollegien durch die anderen gewählten Mitglieder des Kollegiums in ihren Funktionen bestätigen zu lassen. Es ist daher von Seiten des Erhalters nicht erforderlich, einen Dreiervorschlag zu machen. Sollten die Leitung und die Stellvertretung der Leitung in ihren Funktionen nicht bestätigt werden, so ist eine neue Wahl der Leitung und der Stellvertretung der Leitung vorzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt üben die bisherige Leitung und die bisherige Stellvertretung der Leitung ihre Funktionen weiterhin aus.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2012 in Verhandlung genommen. Über die Vorlage berichtete der Abgeordnete Harry Rudolf Buchmayr.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 06 29

                         Harry Rudolf Buchmayr                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann