Entschließung

betreffend Novellierung der fremdenrechtlichen Materiengesetze

 

Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht bis Herbst 2012 eine Novelle der fremdenrechtlichen Materiengesetze vorzulegen. Neben den fremdenrechtlichen Materiengesetzen, sollen einerseits zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Adaptierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes im Lichte bereits ergangener höchstgerichtlicher Judikatur erfolgen und andererseits auch Regelungen für Personen, die irrtümlicherweise davon ausgegangen sind, Österreicher zu sein und für Personen zum Beispiel mit besonderen Bedürfnissen, die ohne ihr Verschulden die Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht erfüllen können, geschaffen werden. Die Novelle soll insbesondere genutzt werden, um Rechtsakte der europäischen Union umzusetzen und die geltende Rechtslage an die bestehenden unionsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Im Rahmen der Erstellung der Novelle soll darüber hinaus im Lichte der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Rückführungsrichtlinie eine Regelung geprüft werden, die ein Unterschreiten der Mindestdauer des Einreiseverbotes von 18 Monaten im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.

 

Die Frau Bundesminister wird ferner ersucht, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, welche Maßnahmen und Initiativen bereits im Bereich des Opferschutzes insbesondere im Bereich Opfer von Menschenhandel in ihrem Ressort gesetzt wurden und in Anwendung sind.

 

Ebenso wird die Bundesministerin ersucht die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates zu prüfen und hier – sofern ein Handlungsbedarf erkannt wird – entsprechende Maßnahmen und Schulungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Verwaltungs- und Polizeibediensteten zu setzen.