1909 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung
gemäß Art. 49b B-VG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:

„a)    Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres

oder

b)     sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“

 

 

Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.

 

 

Begründung

Die neuen, vielschichtigen und vernetzten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit in Österreich können nur im Rahmen einer breiten internationalen Kooperation und einem engen Zusammenwirken aller relevanten österreichischen Akteure wirksam bewältigt werden. Das Österreichische Bundesheer ist dabei auch in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert. Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe bzw. im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz wirkungsvoll zur Seite stehen, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Katastrophenhilfe beteiligen können. Zudem werden neue Formen von Bedrohungen (z.B. Angriffe im Cyberraum) professionelle und rasch abrufbare Kapazitäten erfordern.

Zuletzt hat in Österreich eine intensive Debatte darüber stattgefunden, ob diese Zielsetzungen besser durch die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder durch die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes erfüllt werden können. Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in Österreich.

Daher hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine Volksbefragung durchzuführen, deren Ergebnis sie verbindlich umsetzen wird. Die notwendige Richtungsentscheidung im Interesse der inneren, äußeren und sozialen Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wird damit in unterstützender Funktion im Wege der direkten Demokratie durch die verfassungsmäßig vorgesehene Volksbefragung getroffen.