1918 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Hauptausschusses

über die Regierungsvorlage (1909 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG

Gemäß Art. 49b B-VG hat eine Volksbefragung über eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung, zu deren Regelung der Bundesgesetzgeber zuständig ist, stattzufinden, sofern der Nationalrat dies auf Grund eines Antrages seiner Mitglieder oder der Bundesregierung nach Vorberatung im Hauptausschuss beschließt.

Die Bundesregierung hat am 12. September 2012 den vorliegenden Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die neuen, vielschichtigen und vernetzten Herausforderungen im Bereich der Sicherheit in Österreich können nur im Rahmen einer breiten internationalen Kooperation und einem engen Zusammenwirken aller relevanten österreichischen Akteure wirksam bewältigt werden. Das Österreichische Bundesheer ist dabei auch in den kommenden Jahren in mehrfacher Weise gefordert. Es muss seine Aufgaben zum Schutz der Souveränität und Neutralität im Bereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen, der Bevölkerung im Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe bzw. im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz wirkungsvoll zur Seite stehen, solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen und sich an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären und Katastrophenhilfe beteiligen können. Zudem werden neue Formen von Bedrohungen (z.B. Angriffe im Cyberraum) professionelle und rasch abrufbare Kapazitäten erfordern.

Zuletzt hat in Österreich eine intensive Debatte darüber stattgefunden, ob diese Zielsetzungen besser durch die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder durch die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes erfüllt werden können. Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in Österreich.

Daher hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine Volksbefragung durchzuführen, deren Ergebnis sie verbindlich umsetzen wird. Die notwendige Richtungsentscheidung im Interesse der inneren, äußeren und sozialen Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wird damit in unterstützender Funktion im Wege der direkten Demokratie durch die verfassungsmäßig vorgesehene Volksbefragung getroffen.“

Nach § 2 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 hat die Bundesregierung als Termin der Volksbefragung den 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.

Der Hauptausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. September 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Oswald Klikovits die Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Gerhard Huber, Dr. Peter Pilz, Stefan Prähauser, Tanja Windbüchler-Souschill und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B dagegen: G) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Ein weiterer im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, B dagegen: S, V, G).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Hauptausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:

„a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres

oder

b) sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?“

Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.

 

Wien, 2012 09 28

                                Oswald Klikovits                                                         Mag. Barbara Prammer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau