1927 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1882 der Beilagen): Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Das Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedürfen daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 BVG. Sie haben nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Protokolls und des Zusatzprotokolls im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Protokoll und das Zusatzprotokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedürfen sie überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und Georgien werden gegenwärtig durch das am 11. April 2005 in Wien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geschützt. Aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelten neuen Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen.

Seit dem Frühjahr 2010 fanden auf schriftlichem Weg Verhandlungen zum Abschluss eines Abänderungsprotokolls und eines Zusatzprotokolls statt, die mit der Unterzeichnung des vorliegenden Protokolls und Zusatzprotokolls abgeschlossen wurden.

Das Abänderungsprotokoll und das Zusatzprotokoll entsprechen dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 2. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Konrad Steindl die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Ing. Peter Westenthaler und Mag. Werner Kogler sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, B) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und Georgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 11. April 2005 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1882 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2012-10-02

                                  Konrad Steindl                                                      Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann