1938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1811 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG)

Mit dem in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzesvorschlag soll der Bund zur Übernahme der Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt an der PEG (Projektentwicklungsgesellschaft) MedAustron GmbH ermächtigt werden.

 

MedAustron ist ein Projekt zur Realisierung eines Forschungs- und Behandlungszentrums im Bereich der Krebstherapie mit Ionenstrahlen. Projektträgerin ist die EBG (Errichtungs- und Betriebsgesellschaft) MedAustron GmbH, die im mittelbaren Eigentum des Landes Niederösterreich steht. Die für die Projektentwicklung errichtete PEG MedAustron GmbH steht derzeit anteilig im Eigentum des Bundes (50 Prozent), des Landes Niederösterreich (33 Prozent) und der Stadt Wiener Neustadt (17 Prozent). Aus Sicht der Stadt Wiener Neustadt ist im nunmehrigen Projektstadium ausreichend gewährleistet, dass die regionalen Interessen der Stadt Wiener Neustadt an der erfolgreichen Fertigstellung der Anlage MedAustron durch die verbleibenden Eigentümer Bund und Land wahrgenommen werden. Bei Übernahme des städtischen Anteiles durch den Bund besteht für diesen bis zur Fertigstellung nur mehr Bedarf, sich mit einem Projektpartner koordinieren zu müssen. Dieser verwaltungstechnische Vorteil kommt dem Bund zu Gute, sodass eine Übernahme des Anteils der Stadt durch den Bund trotz anteiliger Erhöhung der Eigentümerlasten für die Gesellschaft gerechtfertigt erscheint.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Gertrude Aubauer, Kurt List, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Stefan Markowitz sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1811 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 10 09

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                     Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann