1951 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2035/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung der Pensionsanpassung 2008 für Pensionen unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Juli 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 wurden Pensionen bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes nur mit dem Anpassungsfaktor auf Grund des Verbraucherpreisindex um 1,7% erhöht, während die übrigen Pensionen viel höher um bis zu 2,8% angepasst wurden, was zu großer und berechtigter Empörung unter den Betroffenen geführt hat. Auch die Vorverlegung der Pensionsanpassung 2009 um zwei Kalendermonate sah weiterhin keine Berücksichtigung der unsozialen Bestimmungen der Pensionsanpassung 2008 vor.

Dann hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20. Oktober 2011 entschieden, dass in der Anpassung der Pensionen unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 mit 1,7% im Vergleich zur außerordentlichen Erhöhung anderer Pensionen die Möglichkeit einer verbotenen Diskriminierung der Frauen nach der Richtlinie 79/7/EWG liegen kann, wenn in der in Betracht kommenden Gruppe von Pensionsbeziehern wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind.

Weiters stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt und für die betroffenen Personen die Pensionsanpassung 2008 daher 2,81% betragen müsste.

Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes Rechnung zu tragen, ist mit 1. Oktober 2012 gesetzlich vorgesehen, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage, um 1,1% erhöht werden, wenn am 1. Jänner 2008 tatsächlich ein Anspruch auf Pensionserhöhung bestand.

Doch bei dieser außerordentlichen Pensionsanpassung werden die inflationsbedingten Verluste seit der Pensionsanpassung 2008 nicht entsprechend mitberücksichtigt, wovon rund 455.000 Direktpensionen und rund 165.000 Hinterbliebenenpensionen betroffen sind.

Damit diese Pensionisten aber weiterhin keine finanziellen Nachteile erleiden, sollen diese niedrigen Pensionen spätestens mit der Pensionsanpassung 2013 durch eine höhere Anpassung ausgeglichen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Sigisbert Dolinschek die Abgeordneten Karl Öllinger, Ridi Maria Steibl, Werner Neubauer und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B dagegen: S,V,G ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 11

                                     Franz Riepl                                                                     Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau