1952 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2063/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. September 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil (C-123/10, Brachner) vom 20. Oktober 2011 entschieden, dass in der Pensionsanpassung 2008 eine verbotene Diskriminierung von Frauen liegen kann.

Als Folge dieses Urteils hat der Oberste Gerichtshof im Dezember 2011 festgestellt, dass für die betroffene Personengruppe die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 2,81 Prozent statt der gewährten 1,7 Prozent hätte betragen müssen und tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Betroffen sind vor allem Frauen, deren Partner ein so hohes Einkommen erzielt, dass ihnen der Ausgleichszulagenrichtsatz vom Gesetz her nicht zusteht.

Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes Rechnung zu tragen, wurde nunmehr gesetzlich geregelt, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage (damals 746,99 Euro) und nicht schon auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung mit einem höheren Faktor als dem Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 vervielfacht wurden, um 1,1 % erhöht werden.

Zusätzlich sind adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen gefordert, damit die Betroffenen so gestellt werden, als wäre die Pensionsanpassung im Jahr 2008 korrekt erfolgt. Mit dieser gestaffelten Abschlagszahlung sollen die Folgewirkungen für die Anpassungen in den Jahren 2009 bis 2012 ausgeglichen werden.

Das Argument eines zu hohen Verwaltungsaufwandes darf hier nicht ins Treffen geführt werden, denn rechtsstaatliche Verpflichtungen können nicht mit dem Argument einer Überbürdung der Verwaltung gegengerechnet werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Ridi Maria Steibl und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S,V,G,B ).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 11

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau