1955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1153/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung der Berufsausübung, Ausbildung und Besoldung von Sozialarbeiter/innen

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der fortschreitenden, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen ist es in den letzten Jahrzehnten zu einer starken Ausweitung der Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit gekommen. Die Einrichtungen und Dienste der Sozialen Arbeit decken dabei ein Spektrum ab, das beispielsweise von der Kindertagesbetreuung bis zur Erziehungsberatungsstelle reicht, von der Schuldnerberatung bis zur Versorgung von Wohnungslosen, von der Suchtprävention bis zur Krankenhaussozialarbeit, von der Jugendhilfe bis hin zur Behindertenhilfe oder der Bewährungshilfe.

Die meisten Angebote der Sozialarbeit richten sich dabei an die gesamte Bevölkerung. Zielgruppen von Sozialarbeit sind vor allem Benachteiligte, Diskriminierte und Randgruppen in der Gesellschaft. Sozial­arbeit strebt die Vermeidung und Bewältigung individueller und sozialer Probleme an, die mit Hilfe von finanzieller und professioneller Unterstützung lösbar erscheinen. Sie fördert vor allem die persönliche Entwicklung, Selbstbestimmung, Emanzipation, Anpassungs- und Ausdrucksfähigkeit, und befähigt dadurch die betroffenen Menschen ihre individuellen Probleme selbst zu lösen und den Alltag bestmöglich zu meistern.

Trotz zahlreicher Handlungsfelder der Sozialarbeit gibt es aber kaum gesetzliche Grundlagen für das Anbieten oder Ausüben von Sozialarbeit. Regelungen über Berufsbezeichnung, Berufsberechtigung, Berufsausübung sowie spezifische Methoden und Tätigkeiten von Sozialarbeiter fehlen. Auch die Art der Beschäftigung mit ihren besonderen Aufgaben und den Verpflichtungen von SozialarbeiterInnen müssen erst gesetzlich umgesetzt werden. Ziel muss aber auch die Festschreibung von Qualitätsstandards und die Qualitätssicherung mittels verpflichtender Vorschreibung von Ausbildungsdauer, Ausbildungsstandard, Fortbildungsausmaß und Fortbildungsstandards sein.

Seit dem Jahr 2000 fordert der Österreichische Berufsverband diplomierter SozialarbeiterInnen ein Bundesgesetz, mit dem grundlegende Angelegenheiten der Sozialarbeit geregelt werden. Eine Umsetzung dieser notwendigen Regelung ist bisher ausgeblieben.

Um endlich Bestimmungen über das Betätigungsfeld der Sozialarbeit zu schaffen, soll in einem Bundes­rahmengesetz einheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von SozialarbeiterInnen umgesetzt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 5. Oktober 2010, 14. April 2011 und 11. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Sigisbert Dolinschek die Abgeordneten Johann Hell, Ursula Haubner, Erwin Spindelberger, Werner Neubauer, Mag. Birgit Schatz, Dr. Peter Fichtenbauer, Johann Hechtl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Franz Riepl, Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ridi Maria Steibl, Walter Schopf, Mag. Helene Jarmer, Oswald Klikovits und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 11

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau