Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2013 bis 2016, BGBl. I Nr. 25/2012, und der 1. BFRG-Novelle 2013 bis 2016, BGBl. I Nr. 62/2012, sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das BFRG 2013 bis 2016 haben und daher Änderungen seiner derzeit veranschlagten Auszahlungen erfordern.

Wie die Tabelle im Besonderen Teil der Erläuterungen zeigt, ändern sich die Auszahlungen aller Rubriken in allen Finanzjahren der Bundesfinanzrahmenperiode 2013 bis 2016, wobei die Gesamtsumme der Auszahlungen aller Rubriken sich im Finanzjahr 2013 um 90,559 Millionen Euro vermindert, während sie in den übrigen Finanzjahren 2014 bis 2016 jeweils unverändert bleibt.

Die Änderungen der Auszahlungsbeträge in den einzelnen Rubriken und Untergliederungen werden im Einzelnen an Hand der Tabelle im Besonderen Teil erläutert.

Im Hinblick darauf, dass im Zuge der vorliegenden Novelle das BFRG 2013 bis 2016 hinsichtlich mehrerer (Teil)Beträge und damit auch Tabellen geändert werden müssen, wird es in der vorliegenden Novelle zur besseren Übersichtlichkeit in seiner Gesamtheit, somit auch einschließlich jener Bestimmungen angeführt, die nicht geändert werden.

II. Besonderer Teil

Zu §§ 1 und 2:

Die Auszahlungen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2013 bis 2016 ändern sich wie folgt bzw. sind auf folgende Umstände zurückzuführen:

 

 

 

 

2013

2014

2015

2016

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Auszahlungen BFRG 2013 - 2016 in der geltenden Fassung

75.153,302

74.339,354

73.930,275

76.512,154

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen der Auszahlungen durch die vorliegende BFRG-Novelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rubrik

0, 1

 

120,375

111,156

111,381

110,855

hievon UG:

 

 

 

 

 

 

03

keine Einsparung durch Aufnahmestopp 2014, Anmietung Amtsgebäude

 

0,160

 

 

 

04

VwGH Personalauszahlungen

0,301

1,075

1,113

1,152

 

04

VwGH Sachauszahlungen

0,839

1,285

1,125

0,913

 

10

BKA, Bundesverwaltungsgericht Personalauszahlungen

0,378

0,378

0,378

0,378

 

10

BKA, Bundesverwaltungsgericht Sachauszahlungen

4,000

4,000

4,000

4,000

 

10

Parteienförderungsgesetz 2012

13,309

13,310

13,817

13,464

 

13

Sockelbereinigung

90,000

90,000

90,000

90,000

 

12

Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

6,600

 

 

 

 

12

BMeiA: Büro STS und Öffentlichkeitsarbeit HVK

4,000

 

 

 

 

15

Prüfkosten Forschungsprämie

0,948

0,948

0,948

0,948

 

 

 

 

 

 

 

Rubrik

2

 

-203,100

33,700

37,100

37,200

hievon UG:

 

 

 

 

 

 

21

24 Stunden Betreuung

12,300

 

 

 

 

22

Integration Ziviltechniker in ASVG-System

-215,400

33,700

37,100

37,200

 

 

 

 

 

 

 

Rubrik

3

 

27,500

27,500

33,000

30,000

hievon UG:

 

 

 

 

 

 

30

Festspiele Erl

2,500

2,500

3,000

 

 

34

Anhebung Forschungsmittel zur Erreichung F&E-Quote

25,000

25,000

30,000

30,000

 

 

 

 

 

 

 

Rubrik

4

 

1.360,532

-8,000

-11,000

-11,000

hievon UG:

 

 

 

 

 

 

40

Schloss Schönbrunn Kultur- u. Betriebs-GmbH

2,000

 

 

 

 

40

Jungunternehmerförderung

30,000

10,000

10,000

10,000

 

41

ASFINAG Bilanzverkürzung

-49,000

-22,000

-25,000

-25,000

 

41

Kosten Nato Überflüge

1,532

 

 

 

 

41

Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH

4,000

4,000

4,000

4,000

 

42

Umschichtung UG 43 nach UG 42

8,85

8,85

8,85

8,85

 

43

Umschichtung UG 43 nach UG 42

-8,85

-8,85

-8,85

-8,85

 

45

Kapitalerhöhung EIB

222,000

 

 

 

 

46

KA-Finanz (250 Mio. €), Hypo Alpe Adria (900 Mio. €; davon 700 Mio. € Rekapitalisierung, 200 Mio. € Bürgschaft)

1.150,000

 

 

 

 

 

 

Rubrik

5

 

-1.395,866

-164,356

-170,481

-167,055

hievon UG:

 

 

 

 

 

 

51

Minderauszahlungen iZm der Kassenverwaltung d. Bundes

-28,396

-5,000

-5,000

-5,000

 

58

Minderausgaben Zinsen

-1.367,470

-159,356

-165,481

-162,055

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung Auszahlungen gesamt

-90,559

0,000

0,000

0,000

Auszahlungen neu
gemäß der vorliegenden BFRG-Novelle 2013 - 2016

75.062,743

74.339,354

73.930,275

76.512,154

 

Rubrik 0,1:

Untergliederung 03: Im Hinblick darauf, dass die Zuständigkeit für Asylrechtssachen erst im Jahr 2014 wegfällt, muss der Verfassungsgerichtshof die in der Stammfassung des BFRG 2013 bis 2016 im Finanzjahr 2013 vorgesehene Einsparung aus dem Titel Aufnahmestopp im Betrag von 100.000,- Euro nicht erbringen. Weiters werden dem Verfassungsgerichtshof für die Anmietung des neuen Amtsgebäudes über die BIG einmalig 60.000,- Euro zur Verfügung gestellt.

Untergliederung 04: Die Erhöhung der Auszahlungsbeträge resultiert aus der Einrichtung der Bundesverwaltungsgerichte auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012. Durch diese Novelle wird ab 2014 die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes in Asylsachen neuerlich begründet. Daraus resultieren höhere Auszahlungen für Personal und den Betrieb des Verwaltungsgerichtshofes.

Untergliederung 10: Auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, wird beim Bundeskanzleramt ab 1. Jänner 2014 ein Bundesverwaltungsgerichtshof eingerichtet. Um dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen, sind die erforderlichen Schritte zur Bereitstellung, Anmietung bzw. Adaptierung geeigneter Amtsgebäude (Standort Wien sowie Außenstellen in Linz sowie je eine im Westen und Süden des Bundesgebietes) zu setzen; die für diese Maßnahmen erforderliche Anschubfinanzierung erfordert zusätzliche Budgetmittel von jährlich 4,378 Millionen Euro (Personal: 0,378 Millionen Euro; Betrieb: 4 Millionen Euro).

Weiters erfordert die Neugestaltung der Förderung des Bundes für politische Parteien auf Grund des Parteien-Förderungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 57/2012, Mehrauszahlungen für das Finanzjahr 2013 in Höhe von 13,309 Millionen Euro; für die Folgejahre wurde die gesetzlich vorgesehene Anpassung berücksichtigt.

Untergliederung 12: Um die Auszahlungen für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf dem Niveau des Jahres 2012 zu halten, wird dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten im Jahr 2013 zusätzlich ein Betrag von 6,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass im Bundesvoranschlag für das Jahr 2013 für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (inkl. Auslandskatastrophenfonds) 88,025 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Weiters sind für Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Büro des Herrn Staatssekretärs im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie für Medienarbeit des Herrn Vizekanzlers insgesamt zusätzlich 4 Millionen Euro vorgesehen.

Untergliederung 13: Das Budget des Bundesministeriums für Justiz ist seit mehreren Jahren deutlich unterdotiert, wobei die über den veranschlagten Beträgen liegenden Ausgabenerfordernisse bisher stets durch laufende Mehreinnahmen bedeckt wurden.

Im Interesse der Budgetwahrheit soll nun ab dem Bundesfinanzgesetz 2013 eine den tatsächlichen Erfordernissen entsprechende, saldenneutrale „Sockelbereinigung“ der Veranschlagung erfolgen (die Auszahlungsobergrenze wird ebenso um 90 Millionen Euro angehoben wie die – nicht im BFRG aufscheinenden – Einzahlungen).

Untergliederung 15: § 108c Abs. 7 EStG in der Fassung des Artikel 2 des 1. Stabilitätsgesetztes 2012 sieht vor, dass die Finanzämter bei der Überprüfung der von den Unternehmen geltend gemachten Forschungsprämie die (insbesondere technische) Expertise der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) gegen Entgelt heranziehen können; dafür sind zusätzliche Budgetmittel erforderlich.

Rubrik 2:

Untergliederung 21: Durch eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz im Jahr 2008 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Die Förderung beträgt bei Beschäftigung von zwei selbständigen Betreuungskräften 550 Euro pro Monat, bei zwei angestellten Betreuungskräften 1.100 Euro pro Monat. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung kann unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden von Bund und Ländern im Verhältnis 60:40 geteilt.

Die 24-Stunden-Betreuung hat sich seit der Einführung als wertvoller Beitrag zur Pflege „Daheim“ bewährt und wird daher im Jahr 2013 mit weiteren 12,3 Millionen Euro von Seiten des Bundes dotiert (Gesamtvolumen-Bund 2013: 51,3 Millionen Euro).

Untergliederung 22: Die Bundesregierung hat ein Pensionsfonds-Überleitungsgesetz geschaffen, in welchem die Überführung der Wohlfahrtseinrichtungen der Ziviltechniker in das Sozialversicherungssystem der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen ermöglicht wird. Dadurch wird der Zersplitterung des Pensionssystems entgegengewirkt und die Altersversorgung der Ziviltechniker im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung als tragende Säule der Alterssicherung sichergestellt.

Durch die Überführung der Wohlfahrtseinrichtung der Ziviltechniker in das Sozialversicherungssystem wird die Gebarung der Untergliederung bis ins Jahr 2016 um insgesamt 107,4 Millionen Euro entlastet.

Rubrik 3:

Untergliederung 30: Im Rahmen der Kunstförderung beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Baus des ganzjährig bespielbaren Festspielhauses Erl und zwar in gleicher Höhe wie das Land Tirol, nämlich mit 8 Millionen Euro verteilt auf 3 Jahre. Mindestens derselbe Betrag, der eine Ausfinanzierung des Projekts gewährleistet, wird von privater Seite (Haselsteiner-Stiftung) aufgebracht.

Untergliederung 34: Zur Fortsetzung der von der Bundesregierung bisher gesetzten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Forschungsoffensive werden zusätzliche Budgetmittel in Höhe von jeweils 25 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 sowie von 30 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 bereitgestellt; damit behält der Bund seine Vorreiterrolle in der Forschungsfinanzierung weiterhin bei.

Rubrik 4:

Untergliederung 40: Der mangelhafte Risikokapitalmarkt ist seit langem eine strukturelle Schwäche des österreichischen Wirtschaftsstandorts und führt dazu, dass es nur in geringer Zahl schnell wachsende, junge Unternehmen gibt. Zur Behebung dieses Mangels sollen im Rahmen einer Gründeroffensive ein Gründerfonds sowie ein Business Angel Fonds angesiedelt werden. Bei dem noch zu errichtenden Gründerfonds soll es sich um einen Risikokapitalfonds speziell für Gründer und junge Unternehmen handeln, der im 1. Jahr mit 15 Millionen Euro und in den darauf folgenden 5 Jahren mit jeweils 10 Millionen Euro dotiert werden soll. Der noch zu gründende Business Angel Fonds soll der Hebelung von Risikokapital privater Investoren dienen und mit insgesamt 45 Millionen Euro dotiert werden (15 Millionen Euro Bund, 7,5 Millionen Euro Europäischer Investitionsfonds und 22,5 Mio. private Investoren).

Gemäß Artikel 35 und 36 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 verkauft der Bund die Anteile an der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft GmbH (MRBG) an die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebs GmbH (SSKB) um 2 Millionen Euro. Da der von der SSKB zu übernehmende Betriebsabgang der MRBG 2012 noch nicht der Gruppenbesteuerung unterworfen werden kann, weil der Anteilserwerb erst im Laufe des Jahres 2012 erfolgt, wird der Betriebsabgang der MRBG in Höhe von 2 Millionen Euro letztmalig vom Bund abgedeckt.

Untergliederung 41: Die ASFINAG erwirbt im Namen des Bundes Liegenschaften, auf welchen Autobahnen errichtet werden sollen. Der Bund schuldet der ASFINAG den Kaufpreis, die ASFINAG hätte dem Bund ein zusätzliches Fruchtgenussentgelt in Höhe des Kaufpreises zu bezahlen. Bis einschließlich 2012 wurden diese Transaktionen (budgetverlängernd) brutto in derselben Höhe ausgaben- und einnahmenseitig veranschlagt und ohne tatsächliche Zahlungsflüsse zwischen Bund und ASFINAG verrechnet. Im Zuge der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht wird diese Verrechnung saldoneutral an die neuen Standards des Bundes angepasst und nur mehr im Vermögenshaushalt dargestellt: Liegenschaften und Bauleistungen werden vermögenserhöhend beim Bund gebucht, gleichzeitig steigt die Verbindlichkeit des Bundes gegenüber der ASFINAG. Demgemäß vermindert sich die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016; im Bundesfinanzgesetz 2013 entfällt die Budgetverlängerung (saldoneutrale Absenkung der Mittelverwendungen und –aufbringungen in jeweils derselben Höhe).

Die Kosten, die der Austro Control GmbH (ACG) für die Kontrolle von Flügen über Österreich durch Flugzeuge der NATO entstehen, sind der ACG zu ersetzen. Die NATO-Mitgliedstaaten zahlen diese Gebühren ebensowenig wie das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Da in den vergangenen Jahren Gebühren von rd. 1,5 Millionen Euro angefallen sind, sind diese der ACG zu ersetzen.

Bei dem leistungsbezogenen Pensionssystem der Graz-Köflacher-Bahn (GKB) kommt es auf Grund der schlechten Finanzmarktrenditen zu Zahlungsverpflichtungen des Bundes. Nach Schätzungen der zuständigen Pensionskasse werden jährlich ca. 8 Millionen Euro fällig. 50% dieser Belastung (das sind 4 Millionen Euro) soll dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung gestellt werden.

Untergliederung 42: Dabei handelt es sich um eine ausschließlich budgettechnische Umschichtung (Sachaufwendungen für die Verwaltung in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden von der Untergliederung 43 Umwelt in die Untergliederung 42 verlagert). Dadurch sollen ab 2013 alle Aufwendungen für die Verwaltung - so wie auch schon bisher der Personalaufwand – über die Untergliederung 42 veranschlagt und verrechnet werden.

Untergliederung 45: Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Einrichtung der EU für langfristige Finanzierungen solider Investitionsvorhaben; ihre Anteilseigner sind die EU-Mitgliedstaaten. Die Anteilseigner der EIB haben eine Erhöhung des eingezahlten Kapitals der EIB um 10 Milliarden Euro empfohlen. Die Verfahren für eine Kapitalerhöhung sehen vor, dass der Verwaltungsrat der EIB dem Rat der Gouverneure (der aus den Finanzministern der Mitgliedsländer besteht) einen Vorschlag zur Genehmigung vorlegt. Der Gouverneursrat wird diese Entscheidung noch vor Jahresende treffen; demnach wird der österreichische Anteil an dieser Kapitalerhöhung 222 Millionen Euro betragen und im März 2013 – nicht maastrichtwirksam - zur Zahlung fällig sein.

Untergliederung 46: Zur Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nach Basel III benötigt die KA Finanz im Jahr 2013 zusätzliche Mittel (250 Millionen Euro).

Für Rekapitalisierungsmaßnahmen der Hypo Alpe-Adria-Bank AG werden im Jahr 2013 700 Millionen Euro bereitgestellt. Der Hypo Alpe-Adria-Bank AG wurde Ende 2010 auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes eine Bürgschaft auf Kreditforderungen in Höhe von 200 Millionen Euro gewährt. Diese Bürgschaft läuft bis 30. Juni 2013. Da der Vorstand der Bank von einer vollständigen Inanspruchnahme der Haftung ausgeht und die Bank dies auch in ihrem Restrukturierungsplan berücksichtigt, wird für eine allfällige Zahlung von 200 Millionen Euro im Jahr 2013 budgetär vorgesorgt.

Rubrik 5:

Untergliederung 51: Auf Grund der aktuellen und absehbaren Marktsituation kann mit geringeren Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Geldverkehr das planerische Auslangen gefunden werden.

Untergliederung 58: Bei Erstellung des BFRG 2013 bis 2016 wurde auf Grund damaliger Marktgegebenheiten für Finanzierungen im Finanzjahr 2012 ein höherer Zinssatz angenommen als er sich in den tatsächlichen Finanzierungen des Finanzjahres 2012 gezeigt hat. Dieses rückläufige Zinsniveau hat in den Jahren 2013 bis 2016 Auszahlungseinsparungen von jeweils ca. 160 Millionen Euro zur Folge.

Die darüber hinausgehende Auszahlungsverminderung im Jahr 2013 ist auf den niedrigeren sonstigen Aufwand infolge höherer Emissionsagien bei der Aufstockung von Bundesanleihen zurückzuführen; die daraus resultierenden, höheren Erträge werden im Bundesvoranschlag (BVA) jeweils netto auf der Mittelverwendungsseite (Auszahlungs- bzw. Aufwandsseite) dargestellt und vermindern dadurch die Auszahlungen im BFRG 2013 bis 2016.

Zu § 4:

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, tritt mit 1.Jänner 2014 in Kraft.

Zur Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes, welches der Untergliederung 10 (Bundeskanzleramt) zugehörig sein wird, ist durch die Aufgabenverschiebungen von einem zusätzlichen Bedarf an Personalkapazitäten von insgesamt 230 Planstellen auszugehen, davon 10 im Jahr 2013 sowie 220 im Jahr 2014.

Im Rahmen der Überstellungen bzw. Versetzungen von Bediensteten aus anderen Untergliederungen zum Bundesverwaltungsgericht sind Personalkapazitäten im Ausmaß der durch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit entstehenden personellen Entlastung in zukünftigen Bundesfinanzrahmengesetzen bzw. Novellen von Bundesfinanzrahmengesetzen in Abzug zu bringen.

Für die Untergliederung 04 (Verwaltungsgerichtshof) ist auf Grund der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit von einem Mehrbedarf von insgesamt 20 Planstellen auszugehen, davon 11 im Jahr 2013 und 9 im Jahr 2014.

Dieser zusätzliche Bedarf bei den Untergliederungen 10 und 04 findet daher in den entsprechenden Zahlen in der Tabelle des § 4 seinen Niederschlag.