1963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (1908 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Für die Beförderung der Schüler/innen und Lehrlinge im Verbundraum soll zur Vereinfachung der weiteren Abläufe eine Pauschalabgeltung an die jeweilige Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft geleistet werden. Ein diesbezügliches Pilotprojekt wurde bereits im Verkehrsverbund Ostregion (VOR) im Bereich Wien, Niederösterreich und Burgenland implementiert. Diese Umsetzung erfolgte auf vertraglicher Basis. Da eine Ausweitung dieser pauschalen Beförderungsmethode auf das gesamte Bundesgebiet geplant ist, soll diese Beförderungsvariante auch gesetzlich abgebildet werden (Leistung einer Pauschalabgeltung an Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften).

Im Bereich der Schulfahrtbeihilfe und Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge sind auf Grund des Pilotprojektes sowie der geplanten Ausweitung auf das restliche Bundesgebiet Rechtsanpassungen erforderlich.

Es sind im Bereich der Lehrlingsfreifahrten und Schulbuchaktion redaktionelle Änderungen und Rechtsanpassungen erforderlich.

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann die Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Mag. Judith Schwentner, Franz Riepl, Ursula Haubner, Angela Lueger, Mag. Gisela Wurm, Gabriele Binder-Maier, Martina Schenk, Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier und Ridi Maria Steibl einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, BGBl. I Nr. 89/2012, das mit 1. Jänner 2013 in Kraft tritt, regelt die Berufe und Ausbildungen der Medizinischen Assistenzberufe in Fortentwicklung der derzeitigen Sanitätshilfsdienste und des medizinisch-technischen Fachdienstes.

Im Rahmen der Neuregelung dieser Berufe wird für einen bedarfsgerechten Einsatz auch die Möglichkeit geschaffen, eine flexible Kombination von mindestens drei Ausbildungen in den einzelnen Assistenzberufen an einer Schule für medizinische Assistenzberufe zu absolvieren und nach Verfassen einer Fachbereichsarbeit die Berufsberechtigung in der medizinischen Fachassistenz zu erwerben.

Der bisherige medizinisch-technische Fachdienst ist derzeit auf die drei Sparten „Labor“, „Röntgen“ und „Physiotherapie“ festgelegt. Dieses vorgegebene dreispartige, untrennbare Berufsbild hat dazu geführt, dass Berufsangehörige in der Praxis kaum im Rahmen der Gesamtqualifikation dieser drei Sparten eingesetzt werden. Daher wird die bisherige Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst durch die neuen Ausbildungen in den medizinischen Assistenzberufen, insbesondere in der medizinischen Fachassistenz, abgelöst.

Im Hinblick auf eine Gleichstellung von Schüler/innen der medizinischen Fachassistenz mit den bisherigen MTF-Schüler/innen wurden diese bereits im Rahmen des Medizinischen Assistenzberufe-Gesetzes sowohl in den Anwendungsbereich des Schülerbeihilfengesetzes 1983 aufgenommen als auch für diese der Zugang zur Berufsreifeprüfung geschaffen.

Im Rahmen der vorliegenden Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz sollen auch hinsichtlich der Anspruchsberechtigung auf Schülerfreifahrt die bisherigen „Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst“ durch die künftigen „Schulen für medizinische Assistenzberufe“ ersetzt werden. Bis zum Auslaufen der Ausbildungen im medizinisch-technischen Fachdienst gemäß MTF-SHD-G (längstens 31.12.2016) bleibt im Rahmen des Übergangsrechts der Anspruch auf Schul- und Heimbeihilfe für diese Schüler/innen noch bestehen.

Hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Schüler/innen ist davon auszugehen, dass auf Grund der erhöhten Kombinationsmöglichkeiten der medizinischen Fachassistenz gegenüber dem derzeitigen medizinisch-technischen Fachdienst mit einer Verdoppelung von derzeit 5 MTF-Schulen auf 10 MFA-Schulen bzw. von derzeit ca. 300 auf 600 Schüler/innen zu rechnen sein wird.

Durch die  Erweiterung des Begünstigtenkreises auf die Medizinischen Assistenzberufe ergeben sich für den FLAF geschätzte Mehrkosten in Höhe von rd. 73.000 Euro unter der Annahme, dass ca. 50% dieser Auszubildenden die Schülerfreifahrt in Anspruch nehmen, was den bisherigen Erfahrungssätzen für die Inanspruchnahme der Schülerfreifahrt entspricht.

Durch die Z 3 des Abänderungsantrages wird klargestellt, dass in der Pauschalvariante eine Antragstellung durch die Erziehungsberechtigten - anders als nach § 30f Abs. 2 - nicht erforderlich ist. Der dadurch reduzierte Verwaltungsaufwand kommt den Erziehungsberechtigten zu Gute.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier und Ridi Maria Steibl einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 10 18

                           Mag. Silvia Fuhrmann                                                          Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau