1964 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1824/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geldsegen für Süchtige

Die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Jänner 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Tiroler Tageszeitung vom 12.01.2012 wurde unter anderem folgendes angeführt:

‚Ärger um Geldsegen für Süchtige

Wer suchtbedingt bereits in der Jugend arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.

Innsbruck – Bis zu 20.000 Euro auf einen Schlag und monatlich knapp 300 Euro: stattliche Beträge, die Tirols Finanzbehörden derzeit an findige Drogenkranke überweisen müssen. ‚Wir haben einige derartige Fälle und schauen, wie wir das stoppen können‘, bestätigt ein Innsbrucker Finanzbeamter zähneknirschend die Auszahlungen.

Der Hintergrund: Angeblich war‘s ein Wiener Sozialverein, der auf die Gesetzeslücke stieß und seither die Werbetrommel in der Szene rührt. Mit Erfolg – ‚wir haben wöchentlich durchschnittlich drei Anfragen von Suchtkranken, die eine Bestätigung von uns wollen, dass sie bereits vor dem 21. Lebensjahr an der Drogenambulanz in Behandlung waren‘, weiß Yvonne Riemer, Leiterin der Drogenambulanz an der Innsbrucker Klinik.

Eine derartige Bestätigung hilft den Drogenabhängigen, ihre suchtbedingte Erwerbsunfähigkeit noch vor dem 21. Lebensjahr nachzuweisen. Derzeit die Voraussetzung, um (wie Behinderte) in den Genuss der erhöhten Familienbeihilfe von knapp 300 Euro pro Monat zu kommen. Und das lebenslang. Auch bis zu fünf Jahren rückwirkend, was unterm Strich bis zu 20.000 Euro ausmachen kann, die auf einen Schlag überwiesen werden müssen.

Die größte Hürde ist das Attest, das den Suchtkranken die drogenbedingte Arbeitsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bestätigt. Wie Walter Guggenberger, Chef des Bundessozialamtes in Innsbruck, anführt, ‚müssen sich die Drogenabhängigen vom Ärztlichen Dienst des Bundessozialamtes begutachten lassen‘. Das komme daher, weil die Finanzverwaltung keinen eigenen Ärztedienst zur Verfügung habe.

Es genügt also nicht, das Attest eines ‚normalen‘ Arztes vorzulegen.

Ein Drogenberater warnt jedenfalls: ‚Man kann sich wohl vorstellen, was Suchtkranke mit 20.000 Euro anfangen.‘

Durch diese Gesetzeslücke gelangen drogenkranke Menschen zu beträchtlichen finanziellen Mitteln, die in vielen Fällen zum Ankauf von Drogen verwendet werden.

Drogenkranke Menschen brauchen eine Therapie und Hilfe und nicht zusätzliches Geld. Gleichzeitig ist gegen Drogenhändler mit aller Konsequenz vorzugehen.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Anneliese Kitzmüller die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Gisela Wurm, Mag. Daniela Musiol, Christine Marek, Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1824/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 18

                                  Anna Höllerer                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau