1966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2059/A(E) der Abgeordneten Hannes Weninger, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber, Mag. Christiane Brunner, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die konsequenten Umsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines europaweit raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie,

über den Antrag 1722/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines raschest möglichen Ausstieg aus der Kernenergie,

über den Antrag 1978/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Petition für den weltweiten Atomausstieg,

über den Antrag 811/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Resolution AKW Mochovce,

über den Antrag 1317/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Rückkehr zur Atomkraft in Italien,

über den Antrag 1318/A(E ) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende UVP bei Betriebsverlängerung deutscher AKW's sowie

über den Antrag 1837/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Analyse von AKW-Stresstests durch österreichische Experten

Die Abgeordneten Hannes Weninger, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber, Mag. Christiane Brunner, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 2059/A(E) am 06. Juli 2012 eingebracht und wie folgt begründet:

703.063 Menschen haben im vergangenen Jahr in Österreich die Petition „Abschalten! Jetzt!“ zum weltweiten Atomausstieg unterzeichnet, darunter VertreterInnen aller Parteien. Der Super-GAU von Fukushima im März 2011 hat einmal mehr gezeigt, dass Atomkraft nicht sicher ist. Es ist niemals auszuschließen, dass es durch menschliches Versagen (wie in Tschernobyl), Sicherheitsmängel oder Naturkatastrophen (wie in Fukushima) zu schweren Unfällen kommen kann, die unermessliches Leid für hunderttausende Menschen bedeuten. 1978 hat sich Österreich mit einer Volksabstimmung gegen das AKW Zwentendorf und damit gegen die Nutzung der Atomkraft zur Energieerzeugung entschieden. Österreich kann damit zum Vorbild für weltweiten Atomausstieg werden, der in Europa beginnt.

Grade die grenznahen Atomkraftwerke stellen eine unmittelbare Bedrohung für die österreichischen Sicherheitsinteressen dar. Als Reaktion auf Fukushima haben einige Staaten ihre Atompläne bereits revidiert. Hierzu zählen die österreichischen Nachbarstaaten Deutschland, Schweiz und Italien. Andere Regierungen versuchen weiterhin vehement Atomkraft als besonders umwelt- oder klimafreundlich darzustellen. Diesem Vorgehen und Forderungen stehen die atomkritischen Staaten in Europa bislang noch zu wenig organisiert gegenüber.

Im Inland müssen die Kräfte gegen die Kernenergie gebündelt werden und verstärkt zusammenarbeiten. Dies gilt für eine Koordination zwischen den Ländern und dem Bund, und eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Opposition, um gemeinsam die österreichischen Interessen gegen die Kernenergie zu vertreten.

In Bekräftigung des Regierungsprogramms hat der Ministerrat am 22. März 2011 einen umfassenden „Gemeinsamen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung“ für ein „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ beschlossen (Entschließung vom 22. März 2011 (147/E XXIV GP) „betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atomenergie“).

In Umsetzung dieses Aktionsplanes erfolgten bereits wichtige Schritte, wie beispielsweise:

Nach der Katastrophe von Fukushima wurden erstmals sämtliche Kernkraftwerksbetreiber innerhalb der EU aufgefordert, nach einheitlichen europäischen Kriterien die Sicherheitsreserven der Standorte und Anlagen zu überprüfen. Mittlerweile haben alle betroffenen EU-Mitgliedstaaten fristgerecht ihre nationalen Fortschrittsberichte vorgelegt. Auch die Schweiz und die Ukraine haben Berichte erstellt.

Der Umweltminister setzte die in der Entschließung 147/E XXIV GP angestrebte engere Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union unverzüglich um und lud am 25. April 2011 in Wien zu einem informellen Treffen von Staaten die auf Kernenergie verzichten. Die Ergebnisse dieses Treffens wurden in einer Ministerdeklaration festgehalten und dem EU-Umweltministerrat am 21. Juni 2011 von Österreich präsentiert.

Es wurde in Umsetzung der Entschließung 147/E XXIV GP gemeinsam mit den Bundesländern auf der Tagung der Landesumweltreferenten am 9. und 10. Juni 2011 in Innsbruck vereinbart, die Kräfte gegen die Kernenergie zu bündeln und verstärkt zusammen zu arbeiten sowie alljährlich Bund-Länder-Koordinationsgespräche auf politischer Ebene abzuhalten. Für das erste derartige Koordinationsgespräch haben die zuständigen Dienststellen der Länder rechtliche Möglichkeiten geprüft. Die Koordination zwischen den Ländern und den Bundesstellen muss erhalten und ausgebaut werden, um gemeinsam die österreichischen Forderungen gegen die Kernenergie zu vertreten.

Österreich forderte in Erklärungen anlässlich der vom IAEO Generaldirektor einberufenen Konferenz zur Nuklearen Sicherheit von 20. bis 24. Juni 2011 ernsthafte Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit. Konsequenterweise brachte Österreich daher gleich zwei formelle Vorschläge zu umfassender und verpflichtender Kontrolle von Kernkraftwerken weltweit sowie zu erhöhter Transparenz und verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten ein. Der von der IAEO im September angenommene Aktionsplan zur Nuklearen Sicherheit, der auch dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York übermittelt wurde, ist ein erster Schritt zur internationalen Umsetzung der Österreichischen Forderungen, dem dringend weitere folgen müssen. Es muss auf internationaler Ebene eine vollständige Anwendung höchster Sicherheitsstandards überprüfbar gemacht werden. Sämtliche internationale Gremien sind hierfür zu nutzen.

Rechtsmittel zur frühzeitigen Information über geplante Kernkraftwerke in der EU müssen von der Kommission besser im Sinne der Informationsweitergabe genutzt werden. Österreich sollte dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, seinen berechtigten Forderungen zum Schutz der eigenen Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung Ausdruck verleihen, und so Einfluss auf geplante KKW in Europa nehmen zu können.

Die Frage der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle ist eine zentrale Frage bei der Nutzung der Kernenergie. Österreich hat auch auf europäischer Ebene wiederholt deutlich gemacht, dass die ungelöste Entsorgungsproblematik der energetischen Nutzung der Kernenergie entgegensteht. Unbeschadet dessen drängt Österreich auf eine sichere, umwelt- und sozialverträgliche Lagerung.

Die Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die am 22. August 2011 in Kraft getreten ist, ist ein erster, notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Die Richtlinie definiert Mindeststandards für die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Bereich des Atommülls in verbindlicher Form und behandelt erstmals überhaupt in ihrer Gesamtheit eine Bewirtschaftung von Atommüll. Das bringt weitere Kontrolle und Sicherheit.

 

Die Abgeordneten Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1722/A/(E) am 15. November 2011 eingebracht und wie folgt begründet:

In Bekräftigung des Regierungsprogramms hat der Ministerrat am 22. März 2011 einen umfassenden „Gemeinsamen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung“ für ein „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz“ beschlossen. Mit seiner Entschließung vom 22. März 2011 (147/E XXIV GP) „betreffend den raschest möglichen Ausstieg aus der Atomenergie“ unterstützt der Nationalrat diesen Aktionsplan.

In Umsetzung dieses Aktionsplanes erfolgten bereits wichtige Schritte, wie beispielsweise:

Es wurde die von Österreich geforderte und von der Europäischen Kommission aufgenommene umfassende und transparente Risiko- und Sicherheitsbewertung („Stresstest“) bereits drei Tage nach Annahme der Entschließung 147/E XXIV GP vom Europäischen Rat in seiner Sitzung am 24. und 25. März 2011 für alle Kernkraftwerke in der EU sowie in den Nachbarländern und weltweit beschlossen; in Entsprechung dessen hat die Europäische hochrangige Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung (ENSREG), gemeinsam mit der Europäischen Kommission unverzüglich die Arbeit aufgenommen. Erstmals wurden sämtliche Kernkraftwerksbetreiber innerhalb der EU aufgefordert, nach einheitlichen europäischen Kriterien die Sicherheitsreserven der Standorte und Anlagen zu überprüfen. Mittlerweile haben alle betroffenen EU-Mitgliedstaaten fristgerecht ihre nationalen Fortschrittsberichte vorgelegt. Auch die Schweiz und die Ukraine haben Berichte erstellt. Die bis Ende des Jahres vorzulegenden endgültigen nationalen Berichte sind dann Anfang 2012 intensiv und umfassend im Rahmen eines Peer Review Verfahrens zu prüfen. Der Europäische Rat wird vorher erste Erkenntnisse auf Grundlage eines Berichts der Europäischen Kommission beurteilen. Dies muss im Bedarfsfall auch vor Ort erfolgen. Dabei müssen auch Vertreter von EU-Mitgliedsstaaten, die keine Kernkraftwerke betreiben, mitwirken können. Auch müssen Nicht-Regierungsorganisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.

Der Umweltminister setzte die in der Entschließung 147/E XXIV GP angestrebte engere Kooperation mit anderen atomkritischen Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union unverzüglich um und lud am 25. April 2011 in Wien zu einem informellen Treffen von Staaten die auf Kernenergie verzichten. Die Ergebnisse dieses Treffens wurden in einer Ministerdeklaration festgehalten und dem EU-Umweltministerrat am 21. Juni 2011 von Österreich präsentiert. Griechenland hat sich entschlossen, ein Folgetreffen zur österreichischen Initiative zu veranstalten.

Es wurde in Umsetzung der Entschließung 147/E XXIV GP gemeinsam mit den Bundesländern auf der Tagung der Landesumweltreferenten am 9. und 10. Juni 2011 in Innsbruck vereinbart, die Kräfte gegen die Atomenergie zu bündeln und verstärkt zusammen zu arbeiten sowie alljährlich Bund-Länder-Koordinationsgespräche auf politischer Ebene abzuhalten. Für das erste derartige Koordinationsgespräch werden die zuständigen Dienststellen der Länder rechtliche Möglichkeiten prüfen. Die Koordination zwischen den Ländern und den Bundesstellen muss erhalten und ausgebaut werden, um gemeinsam die österreichischen Forderungen gegen die Atomenergie zu vertreten.

Österreich forderte in Erklärungen anlässlich der vom IAEO Generaldirektor einberufenen Konferenz zur Nuklearen Sicherheit von 20. bis 24. Juni 2011 ernsthafte Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit. Konsequenterweise brachte Österreich daher gleich zwei formelle Vorschläge zu umfassender und verpflichtender Kontrolle von Kernkraftwerken weltweit sowie zu erhöhter Transparenz und verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten ein. Der von der IAEO im September angenommene Aktionsplan zur Nuklearen Sicherheit, der auch dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York übermittelt wurde, ist ein erster Schritt zur internationalen Umsetzung der Österreichischen Forderungen, dem dringend weitere folgen müssen. Es muss auf internationaler Ebene eine vollständige Anwendung höchster Sicherheitsstandards überprüfbar gemacht werden. Sämtliche internationale Gremien sind hierfür zu nutzen.

Der in der Entschließung 147/E XXIV GP geforderte Einsatz für optimale Mitsprache und intensiven Informationsaustausch hat auf EU Ebene bereits zu voller Einbindung Österreichischer Experten in die Peer Reviews der Stresstests geführt. Der bilaterale Informationsaustausch mit jenen Staaten die über kein bilaterales Nuklearinformationsabkommen mit Österreich verfügen muss jedoch verbessert werden. Auch sind weitere bilaterale Nuklearinformationsabkommen anzustreben.

Österreich fordert bei der Europäischen Kommission stets größtmögliche Transparenz ein. Auch der Euratom Vertrag gibt Rechtsmittel zu frühzeitiger Information über geplante Kernkraftwerke in der EU in die Hand. Diese müssen von der Kommission besser im Sinne der Informationsweitergabe genutzt werden. Österreich sollte dadurch mehr Möglichkeiten erhalten, seinen berechtigten Forderungen zum Schutz der eigenen Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung Ausdruck verleihen, und so Einfluss auf geplante KKW in Europa nehmen zu können.

Die Frage der Endlagerung abgebrannter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle ist eine zentrale Frage bei der Nutzung der Kernenergie. Österreich hat auch auf europäischer Ebene wiederholt deutlich gemacht, dass die ungelöste Entsorgungsproblematik der energetischen Nutzung der Kernenergie entgegensteht. Unbeschadet dessen drängt Österreich auf eine sichere, umwelt- und sozialverträgliche Lagerung.

Die Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die am 22. August 2011 in Kraft getreten ist, ist ein erster, notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Die Richtlinie definiert Mindeststandards für die Sicherheit und Nachhaltigkeit im Bereich des Atommülls in verbindlicher Form und behandelt erstmals überhaupt in ihrer Gesamtheit eine Bewirtschaftung von Atommüll. Das bringt weitere Kontrolle und Sicherheit.

 

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1978/A(E) am 13. Juni 2012 eingebracht und wie folgt begründet:

703.063 Menschen haben im vergangenen Jahr die Petition „Abschalten! Jetzt!“ zum weltweiten Atomausstieg unterzeichnet, darunter VertreterInnen aller Parteien. Die Bundesregierung hat am 22. März 2011 einen Aktionsplan „Internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz“ beschlossen. Dennoch stehen die atomkritischen Staaten der EU, zu denen Österreich zählt, den Forderungen der Atomkraft-Befürworter in der EU weitgehend unorganisiert entgegen.

 

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 811/A(E) am 15. Oktober 2009 eingebracht und wie folgt begründet:

Das slowakische Atomkraftwerk Mochovce, das nur etwa 160 Kilometer von Wien entfernt liegt, soll ausgebaut und die Kapazität verdoppelt werden, womit sich auch das Risiko für Österreich verdoppelt.

Mit dem Bau des AKW Mochovce wurde bereits 1981 begonnen, die beiden ersten Blöcke gingen nach einem aufgrund fehlender finanzieller Mittel bedingten Baustopp 1998 bzw. 1999 in Betrieb. Nunmehr sollen aber auch die Blöcke 3 und 4 mit einer Baubewilligung aus dem Jahr 1986 fertig gestellt werden.

Der Rohbau und viele Teile des AKW lagern also seit 20 Jahren, Wind und Wetter ausgesetzt, notdürftig in Plastik eingepackt oder in Containern versteckt, und werden nun ausgepackt und weiterverwendet. Eine aktuelle Studie des Österreichischen Ökologieinstituts im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft kommt zum Schluss:

„Die Grundkonstruktion erlaubt keine vollständige Anpassung an den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Die Möglichkeiten für Verbesserungen sind beschränkt, da die Bauwerke zu 70 % und das Equipment zu 30 % bereits fertig gestellt sind.“

Die wichtigsten Problemfelder beim AKW Mochovce sind:

•       Fehlende Schutzhülle: Zum Schutz eines Reaktors vor einer Einwirkung von außen und zum Schutz der Umgebung vor radioaktiven Emissionen verfügen moderne Kraftwerke über einen Sicherheitseinschluss. Das sogenannte Confinement-System des Reaktortyps WWER 440/V213 hat diese Schutzwirkungen nicht in ausreichendem Maße. Der Schutz ist lediglich für den Absturz kleiner Sportflugzeuge ausgerichtet. Bei AKW-Neubauten wird derzeit von allen relevanten Behörden - wie etwa der US-Aufsichtsbehörde oder auch der Deutschen Aufsichtsbehörde - ein Schutz vor dem Absturz großer Maschinen sowie Schutz gegen Terror und Sabotage verlangt.

•       Enorme Brandgefahr: Die unzureichende bauliche Trennung von redundanten Systemen lässt sich nachträglich nicht wesentlich verbessern. Wegen der nicht ausreichenden Trennung können wichtige Notfallsysteme von Bränden gleichzeitig zerstört werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein Ereignis nicht mehr beherrscht werden kann und zu einem Kernschmelzunfall mit hohen radioaktiven Freisetzungen führt. Gleichzeitig erhöht die angekündigte Leistungserhöhung in sämtlichen Teilen der elektrischen Anlage die Brandgefahr gegenüber dem Originalzustand.

•       Erdbebengefahr: In der ursprünglichen Auslegung des WWER 440/V213 wurde die Erdbebengefahr nicht berücksichtigt. Eine Neubewertung ergab, dass der Auslegung ein Beben der Stärke VII zugrunde zu legen ist. In der Slowakei wurde angenommen, dass der Standort Mochovce in einer nicht-seismischen Zone liegt und dass ein Erdbeben nur in einer Entfernung von 50 km oder mehr auftreten kann. Experten sehen die Annahme dieser Erdbeben-Ausschlusszone kritisch; ein am Standort nicht auszuschließendes Erdbeben könnte sehr wohl relevante Schäden verursachen.

•       Bubble Condenser: Der WWER 440/V213 hat kein Volldruckcontainment, wie es bei den westlichen Druckwasserreaktoren Standard ist. Stattdessen hat dieser Reaktor ein Hilfssystem zum Druckabbau bei großen Leckstörfällen, den sogenannten Bubbler Condenser. Die Sicherheitsreserven dieses Systems sind gering. Bei Versagen des Druckabbaus wird radioaktiver Dampf in die Umwelt abgegeben. Für die Blöcke 3 und 4 werden zwar Konstruktionsverbesserungen geplant, durch eine Leistungserhöhung könnte der durch die Nachrüstungen gewonnene Sicherheitszuwachs aber wieder verloren gehen.

•       Hohe Komplexität durch Nachrüstung: Die vielen Maßnahmen zur Nachrüstung erhöhen die ohnehin schon immense Komplexität eines Kernkraftwerks erheblich. Das kann im Ernstfall etwa dazu führen, dass durch fehlerhafte Ansteuerung erforderliche Sicherheitssysteme nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen. Für das Personal ist es zudem extrem schwierig, in eine derart komplexe Anlage einzugreifen.

•       Veraltete Teile: Viele Komponenten in Block 3 und 4 sind mehr als 20 Jahre alt. Der Zustand der bereits installierten Komponenten ist erheblich schlechter, als der jener, die über die Jahre in der Lagerhalle aufbewahrt wurden. Die Prüfung der Bauten und Reaktor-Komponenten ergab, dass einige Maßnahmen zur Wiederherstellung erforderlich sind. Die bisherige nur stichprobenartig durchgeführte Bauteilprüfung in Kombination mit der geplanten Verringerung der Prüffrequenz ist ein gefährliches Spiel, dass die Wahrscheinlichkeit vergrößert, Fehler nicht rechtzeitig zur erkennen.

Ein möglicher schwerer Unfall in der Anlage kann zu katastrophalen Folgen für ganz Mitteleuropa führen. Sollten die zwei geplanten Reaktoren jemals vollendet werden, sind sie mit Abstand die letzten fertig gestellten Reaktoren ihrer Art. Bei diesem Reaktordesign handelt es sich um die längst nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Type WWER 440/213 der zweiten Generation Reaktoren sowjetischer Bauart.

Die Wiener Umweltstadträtin hat EU-Umweltkommissar Dimas schon zu Beginn des UVP-Verfahrens schriftlich auf die mangelnde Umsetzung der EU-UVP Richtlinie hingewiesen und ihn ersucht, auf die Rechtmäßigkeit und EU-Konformität des UVP-Verfahrens zu achten. Darüber hinaus gibt es eine entsprechende Studie der Wiener Umweltanwaltschaft, die in Wien die Agenden der Atomschutzbeauftragten wahrnimmt, in der die positiven Beispiele von grenzüberschreitenden Modell-UVPs dargestellt werden.

Befremdlich erweist sich die Informationspolitik der Betreiber von Mochovce. Völlig unverständlicherweise wurde ein de-facto Besichtigungsverbot verhängt, sämtliche Anfragen die Blöcke 3 und 4 zu besuchen wurden in den letzten Wochen abgelehnt, Film oder Fotoaufnahmen grundsätzlich verboten.

 

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1317/A(E) am 21. Oktober 2010 eingebracht und wie folgt begründet:

Vor mehr als 20 Jahren ist Italien aus der Atomenergie ausgestiegen. Vor kurzem hat die italienische Regierung aber mittels eines Gesetzesdekrets die Wiedereinführung der Kernkraft beschlossen und will nunmehr in den nächsten Jahren vier Atomkraftwerke voraussichtlich in den Regionen Venetien und Sizilien bzw. in der Lombardei bauen. Dafür werden der halbstaatliche Stromkonzern Enel und die französische EdF zusammenarbeiten. Zu Wochenbeginn haben Enel und Edf das gemeinsame Unternehmen "Sviluppo Nucleare Italia" gegründet. Das Unternehmen mit Sitz in Rom soll Machbarkeitsstudien für die vier Atomkraftwerke erstellen.

Vorgesehen ist, dass bei den vier Werken die Technologie des französischen Druckwasserreaktors Erp zur Anwendung kommt. Enel ist am französischen Atomreaktor Erp mit zwölf Prozent beteiligt. Der italienische Stromkonzern ist auch Protagonist bei dem Ausbau der Atomkraftwerke in der Slowakei. Dort sollen die Kapazitäten des Kraftwerks von Mochovce bis 2012 verdoppelt werden.

Mit der Einführung der Atomkraft soll auch der Energiemix Italiens verändert werden: Nur noch 50 Prozent statt bislang 82 Prozent sollen aus Öl- und Gaswerken gewonnen werden. 25 Prozent sollen künftig aus Atomkraftwerken und weitere 25 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen (bisher 18 Prozent) kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist allerdings der Bau von zwölf Atomkraftwerken mit einer Kapazität von je 1300 Megawatt nötig. (Thesy Kness-Bastaroli, DER STANDARD, Printausgabe, 4.8.2009).

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Wiedereinstieges in die Nuklearenergie und zahlreichen Protesten der FPÖ, hat sich das offizielle Österreich mit dem Ersuchen um Abhaltung bilateraler Nuklear-Expertengespräche und den Abschluss eines bilateralen Nuklearinformationsabkommens an Italien gewandt.

 

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1318/A(E) am 21. Oktober 2010 eingebracht und wie folgt begründet:

Mit seinem Versuch, die Laufzeit seiner veralteten Atomkraftwerke zu erhöhen, setzt Deutschland Österreich einer stetig steigenden atomaren Gefährdung aus. Im Rahmen der bilateralen Nukleargespräche wird am 19. Oktober 2010 in Berlin die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke thematisiert.

Besorgte Bürger und Atomgegner sehen diese Gespräche als Nagelprobe und fordern die Vertreter Österreich dazu auf, die EURATOM-Mitgliedschaft Österreichs zu nutzen und die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke im Interesse der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung zu stoppen. Seitens der österreichischen Bundesregierung wird ja immer wieder betont, dass die Mitgliedschaft Österreichs bei EURATOM für die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung essentiell wäre, dass man die Atompolitik in Europa durch die Mitgliedschaft bei EURATOM mitbestimmen könne und dass man die Antiatom- Politik Österreichs nach Europa trage.

Zudem ist die Rechtmäßigkeit der Anträge zur Betriebsverlängerung der deutschen AKWs mehr als in Frage gestellt. Der Anti-Atom-Beauftragte des Landes Oberösterreich Radko Pavlovec stellte als Ergebnis eines aktuellen Berichtes fest, dass die Anträge zur Betriebsverlängerung deutscher Kernkraftwerke im deutschen Bundestag wegen bestehender UVP-Pflicht zurückgezogen werden müssen.

Im Rahmen dieses Berichtes wurden die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2001/42/EG (SUP-EU-Richtlinie) sowie des deutschen UVP-Gesetzes herangezogen. Aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich die Pflicht zur Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung vor allfälligen Bundestagsbeschlüssen. Bislang ignoriert die deutsche Bundesregierung die Bestimmungen und bricht damit sowohl deutsches Recht als auch EU-Recht.

Die Bestimmungen der EU-Richtlinie sind seit Juli 2004 verpflichtend. „Die deutsche Bundesregierung ist daher verpflichtet, die Anträge zum Energiekonzept und zur Änderung des Atomgesetzes im Bundestag umgehend zurückzuziehen und die Erstellung des Energiekonzeptes im Einklang mit dem deutschen UVP-Gesetz sowie der SUP-EU-Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen“, so Radko Pavlovec.

Aufgrund der gesetzlichen Situation ergibt sich allerdings auch eine sofortige Handlungspflicht für die bisher säumige österreichische Bundesregierung. Da das deutsche Energiekonzept ohne Zweifel einen Gegenstand der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung darstellt, ist die österreichische Bundesregierung zum Schutz der Interessen österreichischer Staatsbürger verpflichtet, umgehend an die deutsche Bundesregierung heranzutreten und die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung im Einklang mit Artikel 7 der SUP-EU-Richtlinie vor dem Beschluss im Bundestag einzufordern.

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen zum grenzüberschreitenden UVP-Verfahren sind alle Fragen umfassend zu klären, die eine mögliche Gefährdung Österreichs durch die beabsichtigte Verlängerung der Betriebsdauer deutscher Kernkraftwerke betreffen. Es sind Maßnahmen zu vereinbaren, um eine solche Gefährdung zu vermeiden. Ganz besonders ist auf die unverzügliche Stilllegung der völlig veralteten Reaktoren der Baureihe 69 zu drängen, zu denen auch das grenznahe AKW Isar 1 gehört.

Im Falle der Weigerung der deutschen Bundesregierung, ihren gesetzlichen und internationalen Verpflichtungen nachzukommen, ist die österreichische Bundesregierung verpflichtet, unverzüglich ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Aus den Bestimmungen des Artikels 8 der SUP-EU-Richtlinie ergeben sich gleiche Verpflichtungen für die Regierungen der betroffenen Staaten. Die deutsche Bundesregierung hat es verabsäumt, die Nachbarstaaten über die Entstehung des Energiekonzeptes zu informieren, obwohl erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt der Nachbarstaaten zu erwarten sind. „Die österreichische Bundesregierung hat es jedoch ebenfalls verabsäumt, einen Antrag nach Artikel 7 Absatz 1 zu stellen. Damit trägt die österreichische Bundesregierung direkte Mitverantwortung für den Bruch des EU-Rechts“, erklärt Radko Pavlovec. „Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung sind daher aufgefordert, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und die überfälligen Schritte umgehend zu setzen“.

 

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 1837 /A (E)  am 23. Februar 2012 eingebracht und wie folgt begründet:

Am 18. Mai 2012 soll die sogenannte „Temelinanrainerkonferenz“ stattfinden. In diesem Rahmen soll von Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Bayern und Sachsen ein gemeinsames Communiqué gegen den weiteren Ausbau des AKW Temelin erarbeitet werden, um den Druck auf die tschechische Regierung zu erhöhen.

Der Umstand, dass die Stresstest-Ergebnisse äußerst fragwürdig zustande gekommen sind, macht eine exakte Auswertung bzw. Analyse von Fachexperten unausweichlich. Diesbezüglich muss auch das Umweltministerium Eile walten lassen, damit die Ergebnisse noch vor der Konferenz auf dem Tisch liegen. Nur dadurch ist eine entsprechende Würdigung gewährleistet.

 

Der Umweltausschuss hat die Anträge 2059/A(E), 1722/A(E), 1978/A(E), 811/A(E), 1317/A(E), 1318/A(E) und 1837/A(E) in seiner Sitzung am 23. Oktober 2012 in Verhandlung genommen

 

Der Entschließungsantrag 1722/A(E) wurde erstmals bei der Sitzung des Umweltausschusses am 11. Jänner 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hannes Weninger die Abgeordneten Werner Neubauer, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Walter Schopf, Martina Schenk, Johannes Schmuckenschlager, Erwin Hornek, Ing. Hermann Schultes, Johann Rädler, Dr. Susanne Winter, Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Auf Antrag des Abgeordneten Hannes Weninger wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Entschließungsantrag 811/A(E) wurde erstmals bei der Sitzung des Umweltausschusses am 23. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Johann Rädler, Peter Stauber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Auf Antrag des Abgeordneten Johann Rädler wurden die Verhandlungen vertagt.

An der Debatte im Umweltausschuss am 23. Oktober 2012, die über alle Entschließungsanträge unter einem durchgeführt wurde, beteiligten sich außer den Berichterstattern Walter Schopf, Mag. Christiane Brunner und Werner Neubauer die Abgeordneten Hannes Weninger, Ing. Hermann Schultes, Mag. Rainer Widmann sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2059/A(E) einstimmg beschlossen.

 

Damit sind die Entschließungsanträge 1722/A(E), 1978/A(E), 811/A(E), 1317/A(E), 1318/A(E) und 1837/A(E) miterledigt.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 10 23

                                  Walter Schopf                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau