1967 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1532/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelin-UVP

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. April 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Risiken und Sicherheitsmängel rund um das AKW Temelin sind bekannt. Seit über zehn Jahren (Melker Prozess) ist man auf österreichischer Seite bemüht, Tschechien zur Klärung diverser noch immer ungelöster Sicherheitsfragen zu bewegen. Anstatt diesbezügliche Kooperation zu zeigen, plant die Tschechische Republik einen Ausbau des AKW Temelin. Doch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Errichtung neuer Blöcke im tschechischen Temelin weisen schwerwiegende rechtliche Mängel auf.

2009 bestätigte die EU-Kommission, dass das damalige tschechische UVP-Gesetz EU-rechtswidrig sei. Tatsächlich wurde das UVP-Gesetz im Anschluss repariert. Allerdings wird die aktuelle UVP für den Weiterbau Temelins nach wie vor nach dem alten UVP-Gesetz, das im Widerspruch zur UVP-Richtlinie der EU keine gerichtliche Überprüfung des UVP-Bescheides ermöglicht, verhandelt.

Gegen dieses UVP-Verfahren könnte umgehend ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungs-verfahren eröffnet werden. Bislang hat die Bundesregierung mit Forderungen nach nuklearer Sicherheit und einem atomfreien Europa von sich hören, aber leider keine dementsprechenden Taten folgen lassen. Es stellt sich die Frage, warum seitens der Österreichischen Bundesregierung keinerlei Maßnahmen gesetzt wurden, um die heimische Bevölkerung vor einer potentiellen Gefährdung durch die fahrlässige Atompolitik der Tschechischen Republik zu beschützen.

Im Angesicht der Versprechungen rund um das Melker Abkommen haben Vertreter seitens der Tschechischen Republik ihre Glaubwürdigkeit in dem Moment verwirkt, als die völkerrechtliche Verbindlichkeit dieses Abkommens verleugnet wurde. Wenn die österreichische Bundesregierung nicht alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nimmt, um Tschechien zur Einhaltung ihrer Versprechungen rund um das AKW Temelin zu bewegen, steht es auch um deren Glaubwürdigkeit schlecht.

 

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde erstmals bei der Sitzung des Umweltausschusses am 5. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Rainer Widmann die Abgeordneten Konrad Steindl, Andrea Gessl-Ranftl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Petra Bayr, Werner Neubauer, Ing. Robert Lugar, Franz Hörl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. Auf Antrag des Abgeordneten Konrad Steindl wurden die Verhandlungen vertagt.

An der Debatte am 9. November 2011 beteiligten sich die Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Rainer Widmann, Johann Rädler, Rudolf Plessl, Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Auf Antrag des Abgeordneten Rudolf Plessl wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Oktober 2012 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Werner Neubauer, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber sowie sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1532/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 23

                                  Walter Schopf                                                          Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau