1968 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1533/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Mochovce- UVP

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. April 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die Risiken und Sicherheitsmängel rund um das AKW Mochovce sind bekannt. Auch die neu geplanten Reaktoren entsprechen einem veralterten sowjetischen Reaktortyp aus den frühen 1970er Jahren. Beide Meiler sollen entgegen gängiger Sicherheitsnormen kein Containment (Schutzhülle) erhalten. Der Baubeschluss sowie sämtliche Sicherheitsbescheide sowie Genehmigungen stammen aus dem Jahr 1986. Mochovce gilt aktuell als gefährlichstes AKW-Projekt Europas. Doch das große Geld lockt. Gerade Reaktoren mit Jahrzehnte alten Sicherheitsstandards sind am lukrativsten. Außerdem dürfte auch die Strabag, die den Ausbau übernommen hat, ordentlich daran verdienen.

Die UVP zum Ausbau bzw. der Fertigstellung der sowjetischen Blöcke im slowakischen Mochovce weisen schwerwiegende rechtliche Mängel auf. Das slowakische UVP-Gesetz widerspricht Artikel 10a der UVP-Richtlinie der EU, da rechtliche Verbindlichkeiten fehlen. Einwender haben auch nach der Novelle des slowakischen UVP-Gesetzes (2009) kein Recht, ihre Vorwürfe von einem unabhängigen Gericht prüfen zu lassen. Auch das Aarhus Convention Compliance Commitee (ACCC) hat bestätigt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung für Mochovce (3 und 4) den internationalen Vorgaben nicht entspricht.

Gegen dieses UVP-Verfahren könnte umgehend ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren eröffnet werden. Bislang hat die Bundesregierung mit Forderungen nach nuklearer Sicherheit und einem atomfreien Europa von sich hören, aber leider keine dementsprechenden Taten folgen lassen. Es stellt sich die Frage, warum seitens der Österreichischen Bundesregierung keinerlei Maßnahmen gesetzt wurden, um die heimische Bevölkerung vor einer potentiellen Gefährdung durch die fahrlässige und geldgierige Atompolitik der Slowakei zu beschützen.

 

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde erstmals bei der Sitzung des Umweltausschusses am 5. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Rainer Widmann die Abgeordneten Konrad Steindl, Andrea Gessl-Ranftl, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Petra Bayr, Werner Neubauer, Ing. Robert Lugar, Franz Hörl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. Auf Antrag des Abgeordneten Konrad Steindl wurden die Verhandlungen vertagt.

An der Debatte am 9. November 2011 beteiligten sich die Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Rainer Widmann, Johann Rädler, Rudolf Plessl, Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner. Auf Antrag des Abgeordneten Johann Rädler wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Oktober 2012 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Werner Neubauer, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1533/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 23

                          Ing. Hermann Schultes                                                  Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau