1972 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 1855/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klage aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes durch Milliardensubventionen der Atomindustrie

Die Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Februar 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der oberösterreichische Antiatomgipfel am 15.02.2012 thematisierte unter anderem gemäß einer Studie von Prof. Dr. Friedrich Schneider von der Uni Linz die völlig unzureichenden Haftungen für die Atomkraftwerke der EU. Atomstrom wird von Befürwortern als besonders preisgünstig argumentiert, jedoch werden weder Kosten der Endlagerung von Atommüll, noch Versicherungsprämien für Haftpflichtfälle in den Atomstrompreis mit eingerechnet.

Das Risiko bei Unfällen von Atomkraftwerken trägt der Staat und nicht der Betreiber des AKWs. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Atomindustrie im Gegensatz zu den anderen Erzeugern von Elektrizität ihre Risikokosten nicht selbst tragen und auf das Produkt überwälzen muss. Durch diese Milliardensubvention kommt es demnach zu einem Verstoß gegen die Wettbewerbsbedingungen, einem Schaden für erneuerbare Energie durch die einseitige Bevorzugung der Atomenergie.

Der Schlüssel die Atomenergie in Europa unwirtschaftlich zu machen und dadurch schrittweise einen gesamteuropäischen Atomausstieg  durchzusetzen, könnte darin liegen, bei der EU eine Klage wegen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln iSv Art 106 AEUV ff (ex-Artikel 86 EGV) einzubringen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Rainer Widmann die Abgeordneten Werner Neubauer, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Walter Schopf, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christiane Brunner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1855/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 10 23

                          Ing. Hermann Schultes                                                  Mag. Christiane Brunner

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau