1995 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2057/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz - BBezG), BGBl. Nr. 64/1997, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 6. Juli 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da bei einzelnen Pensionsversicherungsträgern Unklarheit entstanden ist, welchem Teil der Versorgungseinrichtung die Anrechnungsbeträge, die gemäß § 70 Bundesbezügegesetz zuzuweisen sind, muss klargestellt werden, dass die Auszahlungsbeträge jenem Teil der Versorgungseinrichtung zuzuführen ist, dessen Leistungshöhe variabel, je nach den eigenen Einzahlungsleistungen des Versicherten, zuzurechnen sind.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. November 2012 in Verhandlung genommen. Abgeordneter Johann Singer, der dem Ausschuss über die Vorlage Bericht erstattete, ergriff auch in der Debatte das Wort.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser und Ernest Windholz einen Abänderungsantrag betreffend §§ 13 Abs. 5 und 21 Abs. 12 BBezG eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser und Ernest Windholz einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 11 07

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann