2027 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2093/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitsrechts in der Arbeitskräfteüberlassung

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Arbeits- und Sozialversicherungsrechte sind in Österreich verhältnismäßig gut ausgebaut und ein Verstoß mit Sanktionen versehen. Sanktionen und Strafen sind allerdings nicht besonders abschreckend gestaltet, eine Ausnahme bildet die Branche der Arbeitskräfteüberlassung, denn Leiharbeitsfirmen kann gemäß § 135 der Gewerbeordnung bei ‚erheblicher Verletzung‘ gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, des Arbeitsrechtes einschließlich des ArbeitnehmerInnenschutzes oder des Sozialversicherungsrechtes, die Gewerbeberechtigung sogar entzogen werden. Solche Entzüge der Gewerbeberechtigung sind äußerst selten, zugleich ist die Branche aber auch für ihr mehr als doppelt so hohes Arbeitsunfallrisiko als im österreichischen Durchschnitt bekannt (AUVA). Zudem sind Kontrollen aufgrund des Dreiecksverhältnisses zwischen Arbeitskräfteüberlassern, Beschäftigerbetrieben und LeiharbeiterInnen eine besondere Herausforderung.

Bei der Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte gibt es – neben den relativ niedrigen Sanktionen – generell in Österreich noch entscheidende Schwachstellen. So ist die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen der Arbeitsstätten auf mehrere Einrichtungen wie Krankenkassen, Arbeitsinspektion, Finanzpolizei und das Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping aufgeteilt und der Zuständigkeitsbereich ist daher sehr zersplittert. Das führt gemäß Auskunft von ExpertInnen zu Lücken in den Kontrollen und auch zu Effizienzverlusten. Verschiedene Einrichtungen verfügen über verschiedene Kompetenzen und konzentrieren sich bei ihren Besichtigungen auf ihren Zuständigkeitsbereich, wobei alle anderen Aspekte ausgeblendet werden. So wird bei jeder Begehung oft nur ein Aspekt wie etwa Gesundheitsschutz, Sozialversicherungsabgaben oder Lohnhöhe geprüft und das bei chronischer Unterbesetzung von PrüferInnen bei allen Kontrollbehörden.

Um die effektivere Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte für LeiharbeiterInnen zu gewähren, müssen die zersplitterten Kontrollstrukturen und Zuständigkeiten dringend überprüft werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Franz Riepl, Johann Höfinger, Wolfgang Katzian, Karl Öllinger und Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 20

                   Johannes Schmuckenschlager                                                    Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau