2032 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1948/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstellung des Ausweises gemäß § 29b StVO durch das Bundessozialamt

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Mai 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Ausweis nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung) darf zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- oder Ausladen der für die gehbehinderte Person nötigen Behelfe, z.B. eines Rollstuhls, auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist, sowie in zweiter Spur gehalten werden. Weiters darf auf Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist, in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung und in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen wird, geparkt werden. Zu beantragen ist dieser Ausweis nach § 29b StVO noch immer bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat in Statutarstädten.

Die Kompetenz zur Ausstellung dieses Ausweises sollte im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung dem Bundessozialamt übertragen werden, denn das Bundessozialamt ist auch für die Ausstellung des Behindertenpasses und für den Antrag auf Gewährung des Mobilitätszuschusses zuständig.

Trotz Verankerung im Regierungsprogramm für die gegenwärtige Legislaturperiode und eines gemeinsamen Entschließungsantrages aller fünf im Parlament vertretenen Parteien im Oktober 2011 wurde diese Verwaltungsvereinfachung noch nicht umgesetzt.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Franz Riepl, Karl Öllinger, Herbert Kickl, August Wöginger, Sigisbert Dolinschek, Karl Donabauer, Wolfgang Katzian, Ing. Norbert Hofer, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger­Ludwig und Johann Hechtl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 20

                                    Franz Riepl                                                                    Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau