2040 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1675/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend Projekt "Einstieg ins Berufsleben"

Die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. September 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Problematik der Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen ist bekannt. Seitens der Politik wurde mit der Einkommenstransparenz in Betrieben (Einkommensberichte laut Gleichbehandlungsgesetz), der Einkommenstransparenz bei der Jobsuche (kollektivvertraglicher Mindestlohn muss laut Gleichbehandlungsgesetz in Stelleninseraten angegeben werden) darauf reagiert. Auch soll demnächst ein Lohn- und Gehaltsrechner Frauen helfen, den Wert der eigenen Arbeit zuerkennen und dementsprechend adäquate Gehaltsansprüche stellen zu können.

Der Ansatz, dass sich Frauen im Allgemeinen weniger erfolgreich beim Gehaltspokern sind, ihren Wert falsch einschätzen, oder einfach auf den Job angewiesen sind und deshalb einen niedrigeren Lohn in Kauf  nehmen, wurde bereits erkannt. Viele frauenpolitisch aktive Vereine bieten Broschüren und Informationsmaterial rund um das Thema ‚Tipps bei Lohnverhandlungen‘. Auch die Stadt Wien (http://www.wien.gv.at/arbeit-wirtschaft/gehaltsverhandlungen.html) bietet einen diesbezüglichen Broschürenbestellservice.

Um diese Hilfestellungen überhaupt nutzen zu können, muss zuvor ein Bewusstsein geschaffen werden, dass es bei Gehaltsverhandlungen Eigenverantwortung bedarf. Auch fehlt ein einheitlicher bundesweiter Informationsstandard z.B. in Form eines Leitfadens. Dieser könnte an Schulen praxisnah erläutert werden, um Schülerinnen und Schülern für das Thema Lohngerechtigkeit zu sensibilisieren. Die Einbindung beider Geschlechter in diese Initiative könnte langfristig gesehen darüber Aufschluss geben, wie weit erfolgreiches, selbstbewusstes Lohnverhandeln geschlechterspezifisch ausgelegt werden kann.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Ursula Haubner die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Christine Marek und Dr. Susanne Winter. Auf Antrag der Abgeordneten Christine Marek wurde der gegenständliche Entschließungsantrag vertagt.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. November 2012 wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Edith Mühlberghuber, Mag. Judith Schwentner, Christine Marek, Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Unterrichtsausschuss zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heidrun Silhavy gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 21

                                Heidrun Silhavy                                                             Mag. Gisela Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau