2047 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1111/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung der „Digitalen Anzeige“

Die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Mai 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anzeigen sollten künftig einfacher und ohne bürokratischen Erfassungsaufwand für die Polizei und Bürger möglich sein.

In Österreich steckt die ‚online-Anzeige‘ eher noch in den Kinderschuhen. Die Homepage www.help.gv.at verweist auf www.formularservice.gv.at und bietet so die Möglichkeit eine Diebstahlsanzeige online zu erstatten. Leider ist dieses Service nicht ganz leicht zu finden. Auf der Homepage der BPD Wien so wie auch auf der Homepage der Polizei oder des BMI fehlt jegliche Information darüber.

 

 

Die Erstattung einer Anzeige wegen Diebstahls auf diesem Weg geht aber nur mit der Bürgerkarte und einem dementsprechenden Lesegerät.

Somit ist dieses Konzept nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich.

In Deutschland zum Beispiel ist die Erstattung einer ‚online-Anzeige‘ schon etabliert.

Die Zeitung FOCUS berichtete schon in ihrer Ausgabe Nr. 9 (2003) über ‚Anzeige erstatten per E-Mail‘.

‚Das Land Brandenburg besitzt seit wenigen Tagen die bundesweit erste Internet-Wache. Die Einwohner von Potsdam bis Frankfurt an der Oder können online Anzeigen erstatten, eine Versammlung anmelden, sich beschweren oder bedanken. ‚Die Polizisten der rund um die Uhr besetzten Leitstelle bearbeiten fortlaufend die Meldungen‘, erklärt Kriminaloberkommissar Mirco Freundt, der im Innenministerium des Landes den neuen Bürgerdienst mit entwickelt hat. Gleich in den ersten Tagen registrierte der Dienst 36 Anzeigen, ‚alle verwertbar‘, freut sich Computerfan Freundt. ‚Am meisten überraschten‘ den 33-jährigen Beamten jedoch die zahlreichen E-Mails voller Lob für den Service ‚nicht nur aus Bandenburg, sondern selbst aus Hawaii und London‘. Das neue Angebot informiert zusätzlich über unfallträchtige Straßen des Landes, warnt, wenn Trickbetrüger unterwegs sind, und schreibt Fahndungen aus.‘

Auf dieser Homepage www.internetwache.brandenburg.de können die Bürger jederzeit Informationen einholen, Versammlungen anmelden, Hinweise geben und eben auch unkompliziert eine Anzeige erstatten.

 

 

 

Das Wirtschaftsblatt berichtete am 09.03.2009 folgendes:

Polizei will ,Digitale Anzeige‘

Eine Vereinfachung der Verwaltung wäre es, könnte die Polizei künftig auch über Internet Anzeigen entgegen nehmen – verschlüsselt mit digitaler Signatur und somit sicher.

‚Wir sind bereit, wir könnten jederzeit starten und Anzeigen auch in digitaler Form entgegen nehmen‘, erklärt Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung in Wien, anlässlich des E-Days, veranstaltet durch die Wirtschaftskammer Österreich im Gespräch mit dem WirtschaftsBlatt. Einzig fehle es noch am Geld, um auch das Projekt als Programm abbilden zu können und die Polizeibeamten zu schulen.

,Es ist nur noch eine Budgetfrage‘, sagt Goldgruber, ,ob das notwendige Geld vom Finanzminister bewilligt werde.‘ Die technische Infrastruktur, wie PC und Internetzugang, sei vorhanden. Die Polizei würde sich nach Angaben von Goldgruber den Verwaltungsaufwand mit der ,Digitalen Anzeige‘ wesentlich vereinfachen.

Signatur ist Voraussetzung

Wer künftig eine Anzeige, etwa wegen Diebstahl von Fahrrad oder Geldbörsel an die Polizei via Internet schicken will, muss aber im Besitz einer digitalen Signatur sein. Damit wird bestätigt, dass die Person, die eine Anzeige macht, auch wirklich die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Die Polizei bestätigt mit einem signierten Antwort-Mail den Eingang der digitalen Anzeige. Ungeachtet dessen bleiben die Rückfragen und Ermittlungen der Polizei vor Ort.

Open end

Über einen konkreten Zeitpunkt, wann die ,Digitale Anzeige‘ eingeführt wird, wollte Goldgruber keine Prognose abgeben.‘

Somit wäre es in Österreich auch schon möglich die ‚Digitale Anzeige‘ flächendeckend einzusetzen und somit für mehr Bürgerfreundlichkeit zu sorgen. Auch die Exekutive würde davon profitieren, wenn künftig Anzeigen auf maximal unbürokratischem Weg online gemacht werden können. da der Verwaltungsaufwand der Anzeigenaufnahme wegfällt. Bei der Steuererklärung ist dies längst möglich, warum also auch nicht bei polizeilichen Anzeigen.

Die ‚Online-Anzeige‘ ist ein taugliches Vehikel für die Minimierung der Bürokratie, Maximierung von Bürgerfreundlichkeit und Effizienz, aber auch zeitlich bestmöglichem Einsatz unserer gut ausgebildeten Sicherheitswachebeamten.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seiner Sitzung am 9. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Harald Vilimsky die Abgeordneten Werner Herbert, Hannes Fazekas, Gabriele Tamandl und Günter Kößl sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter. Danach wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

Am 30. Juni 2011 nahm der Ausschuss für innere Angelegenheiten die Verhandlungen über den Entschließungsantrag 1111/A(E) wieder auf. Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten Harald Vilimsky, Hermann Gahr und Leopold Mayerhofer. Anschließend beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit, die Verhandlungen zum gegenständlichen Entschließungsantrag erneut zu vertagen.

Nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 24. November 2011 ergriffen die Abgeordneten Werner Herbert und Nikolaus Prinz das Wort. Danach wurden die Verhandlungen abermals mit Stimmenmehrheit vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten am 22. November 2012 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Harald Vilimsky, Martina Schenk, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Johann Maier und Hannes Fazekas sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F,G,B, dagegen: S,V).

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 22

                    Ulrike Königsberger-Ludwig                                                         Otto Pendl

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann