2054 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1872/A der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. März 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Medienberichten zufolge droht 2012 ein Rekordjahr an Frühpensionierungen in Wien zu werden. Seit Jahresbeginn seien bereits 117 Beamte mit einem Durchschnittsalter von knapp unter 52 (!) Jahren in Frühpension gegangen. Bürgermeister Häupl will nun das durchschnittliche Antrittsalter von derzeit 56 auf 60 Jahre anheben.

Im Bundesdienst soll, ebenfalls Medienberichten zufolge, mehr als jeder zweite Beamte, der 2010 in Ruhestand getreten ist, eine „Hacklerpension“ angetreten haben. Für Beamte ist der Zugang leichter als für ASVG-Versicherte, da im öffentlichen Dienst 40 Beitragsjahre (ASVG: 45 Beitragsjahre) genügen, dafür gilt ein frühestmögliches Antrittsalter für Frauen wie Männer von 60 Jahren.

Auf diese Fakten wird nun in der Bundesregierung differenziert reagiert. Laut Finanzstaatssekretär Schieder (SPÖ) soll es für Beamte keine Frühpensionen mehr geben, während bislang die ÖVP forderte, das faktische Pensionsantrittsalter bis 2020 um vier Jahre zu erhöhen.

Den unterzeichneten Abgeordneten ist erinnerlich, dass die ÖVP im Jahr 2004 darauf beharrt hatte, dass Beamte mit nur 40 Beitragsjahren in den Genuss der Hacklerregelung kommen sollen. Die ÖVP hatte zudem mit dem Scheitern der gesamten Hacklerregelung und der Schwerarbeiterregelung gedroht, sofern dieser Wunsch nicht befriedigt werde.

Die Hacklerregelung an sich ist eine sozial richtige Maßnahme für Menschen, die extrem lang erwerbstätig waren. Wenn allerdings gerade Beamte, die typischerweise ohnehin wenig von Arbeitslosigkeit und anderen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit bedroht sind und dadurch ohnehin leicht eine lange Erwerbstätigkeit aufweisen auch noch fünf Jahre weniger für den Anspruch auf eine Frühpension brauchen und die notwendige lange Erwerbstätigkeit durch den Nachkauf von fehlenden Zeiten noch weiter zu ihren Gunsten verkürzen können, wird dies von der Bevölkerung als grobe Ungerechtigkeit empfunden. Dies umso mehr, wenn die günstigen Regelungen gerade zu einer Pensionsflucht von Höchstbeamten führt. Nicht alle Möglichkeiten, die rechtens sind, sind auch moralisch in Ordnung.

Mit den vorgesehenen Regelungen soll die für Beamte eingeführte Hacklerregelung abgeschafft werden.“

 

Der gegenständliche Antrag wurde in der Sitzung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 in Erste Lesung genommen.

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ernest Windholz die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Werner Herbert, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Judith Schwentner, Otto Pendl, Christian Lausch, Dr. Walter Rosenkranz und Fritz Neugebauer sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: B, dagegen: S,V,F,G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 27

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann