2060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1748/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 76/2010, geändert wird

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Pensionssicherungsbeitrag für Geldleistungen nach den Art. IV bis VIa des Bezügegesetzes wurde zuletzt mit 1. Juli 2003 so verändert, dass von  Leistungen bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage unverändert ein Pensionssicherungsbeitrag von 8 Prozent eingehoben wird, während für die Leistungsteile oberhalb der Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG ein  Beitrag von 15 Prozent eingehoben wird.

Die vorgeschlagene Änderung des § 44n BezG beinhaltet

-       den Wegfall der Bezugnahme auf den Pensionssicherungsbeitrag für Beamte gemäß § 13 a des Pensionsgesetzes 1965. Der Beitrag nach § 13 a PensG wird bis zum Jahr 2020 laufend  reduziert – bei Leistungen nach dem Bezügegesetz völlig entgegen der Intention des Gesetzgebers;

-       eine moderate Anhebung der Beiträge, die bei einer Leistung von  6000 Euro einen impliziten Beitrag von  ca. 12 Prozent, bei 13.000 Euro ca. 16 Prozent insgesamt ausmacht.

Diese Anhebung der Pensionssicherungsbeiträge geschieht vor dem Hintergrund, dass die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem BezG eine generell sehr geringe  Eigendeckung durch Beiträge und Pensionssicherungsbeiträge und gegenüber allen anderen Altersversorgungssystemen sehr hohe Leistungen ausweisen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Abgeordneter Karl Öllinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Stefan Prähauser gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 27

                               Stefan Prähauser                                                            Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann