2067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1962 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) geändert wird, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie am 27. November 2012 auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B, dagegen: F, G) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu § 50:

Neben sprachlichen Klarstellungen, dass das Regulierungskonto – wie bei der Erlassung des ElWOG 2010 beabsichtigt – auch in Bezug auf Systemnutzungstarifverordnungen gemäß dem ElWOG alt Anwendung findet, erfolgt eine Ergänzung der Rechnungslegungsvorschriften von Netzbetreibern, die insbesondere zur Vermeidung einer buchmäßigen Überschuldung aufgrund anhängiger Rechtsverfahren beitragen soll und, analog zu § 42 ÖSG 2012 eine zweifelsfreie Aktivierbarkeit des nicht gedeckten Differenzbetrages und damit den gesicherten Weiterbetrieb des Netzbetriebs ermöglicht. Beispielsweise ist ein verbleibender, nicht durch tatsächliche Erlöse gedeckter Teil der geplanten Erlöse einer Entgeltperiode im Jahresabschluss des Netzbetreibers als Aktivposten anzusetzen und in den nächsten zu erlassenden Systemnutzungsentgelte-Verordnungen über die Entgelte zu erstatten.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Rainer Widmann, Bernhard Themessl und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und der Ausschussobmann Abgeordneter Konrad Steindl das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 11 27

                            Gabriel Obernosterer                                                             Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann