2070 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Antrag 1832/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsumentenfreundliche Preisauszeichnung von Zeitschriften und Magazinen

Die Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Februar 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen soll den Konsumenten vor einer unübersichtlichen Preispolitik schützen, wie etwa insbesondere aus § 4 Abs. 1 hervorgeht: „Die Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter sind so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann. Dies gilt auch für Sachgüter, die durch Automaten vertrieben werden.“

Weiteres soll für den Fall einer Angabe des Preises in einer Fremdwährung durch die Bestimmung des § 9 Abs. 3 leg. cit. Übersichtlichkeit für den Verbraucher sichergestellt werden: „Werden zusätzlich Teile des Preises oder der Preis in ausländischer Währung angegeben, so ist der gemäß Abs. 1 und 2 auszuzeichnende Preis mindestens in gleicher Schriftgröße und Auffälligkeit zu schreiben.“

Gerade bei Zeitungen und Zeitschriften erfolgt die Preisauszeichnung aber teilweise in kleiner, schwer lesbarer Schrift. Die Übersicht wird zusätzlich durch unterschiedliche, länderspezifische Europreise beeinträchtigt und die österreichische Preisangabe ist oft nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar. Es stellt sich daher die Frage, ob eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung im Sinne des Konsumenten vorliegt.

Wie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner Beantwortung Nr. 10046/AB zur parlamentarische Anfrage Nr. 10349/J ausführte, sind derzeit weder besondere rechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Mindestschriftgröße für die Preisauszeichnung von Zeitungen und Zeitschriften noch solche, die die Preisauszeichnung bei unterschiedlichen Preisangaben in Euro regeln,  vorhanden. Die Beurteilung, ob eine korrekte Preisauszeichnung vorliege, müsse im Einzelfall geprüft werden. Bei dieser Beurteilung sei neben der Schriftgröße wohl auch z. B. die Schriftart oder der Kontrast entscheidend.

Dass dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Bezug auf diese Problematik bis dato nach Angaben des Herrn Bundesministers keine Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten vorliegen, erscheint in Anbetracht des geringen finanziellen Wertes der Druckwerke und des Aufwandes zur Einbringung einer schriftlichen Beschwerde durchaus glaubwürdig. Es ändert dieser Umstand aber nichts am Ärger der Konsumenten wie auch der – vor allem im Einzelhandel – tätigen Verkäufer der Druckwerke, der immer wieder artikuliert wird.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1832/A(E) der Abgeordneten Mathias Venier, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 27

                        Dr. Christoph Matznetter                                                         Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann