Entschließung

betreffend die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit

 

         1) Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, das EZA-Gesetz 2003 ehestmöglich im Lichte der Stellungnahme des Monitoring-Ausschusses zu prüfen.

         2) Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,

                a) im Rahmen der Vereinten Nationen weiterhin Initiativen zur Stärkung der Rechte von Men-        schen mit Behinderungen zu unterstützen,

                b) gemäß dem EZA-Gesetz 2003, das die UN-Konvention im Bereich der EZA innerstaatlich            umsetzt, sicherzustellen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in sinnvoller Weise      umgesetzt werden. Insbesondere durch:

                                - Unterstützung von spezifischen Projekten zur Förderung und Stärkung ihrer Rechte                      und gleichberechtigten Teilhabe am täglichen Leben,

                                - sowie durch eine möglichst umfassende Berücksichtigung in den Programmen der                         EZA und humanitären Hilfe.

                c) im Zuge der Wirkungsorientierung der Bundesverwaltung ab dem Jahr 2014 die Aufnahme        von Zielen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Indikatoren zu prüfen.

         3) Das Bundesministerium für Finanzen wird ersucht,

                a) in der Entwicklung der neuen Strategie zu den internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) die       Rechte und Mitbestimmung  von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

                b) Im Rahmen der Kontakte mit den IFIs die Stärkung und Berücksichtigung der Rechte von          Menschen mit Behinderungen aktiv einzufordern.