2081 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 946/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der ethischen Bewertung von Tierversuchen im Tierversuchsgesetz

 

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anlässlich der behördlich genehmigten Lawinenversuche mit Schweinen wurde evident, dass im geltenden österreichischen Tierversuchsgesetz die ethische Überprüfung von Tierversuchen viel zu schwach verankert ist. Die Beurteilung der ‚berechtigten Interessen‘ an der Durchführung eines Versuchsvorhabens ist zwar nach den Erläuterungen zum TVG als Güterabwägung und damit als Prüfung der ethischen Vertretbarkeit zu verstehen. In den meisten Fällen wird jedoch diese Prüfung nicht in nachvollziehbarer Weise vorgenommen. Die Einrichtung einer Ethikkommission ist ebenso erforderlich wie die gesetzliche Regelung der Zusammensetzung, der Entsendungsrechte, des Verfahrens und der Aufgaben der Kommission gem. § 12 TVG.

Im Tierversuchsgesetz kommt das Wort ‚ethisch‘ nur ein einziges Mal vor, nämlich im § 4 (3), wonach der/die Experimentator/in selbst die Notwendigkeit und Angemessenheit des Tierversuches zu prüfen und diese gegen die Belastung der Versuchstiere abzuwägen hat. Die Welle der Bestürzung und Empörung, die die umstrittenen Erfrierungs- und Erstickungsexperimente mit Schweinen europaweit ausgelöst hat, zeigt deutlich, dass die vom Versuchsleiter getroffene ethische Einschätzung von einer breiten Öffentlichkeit oft nicht geteilt wird. Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete Ethikkommission für Tierversuche hätte bei der Abwägung, inwieweit die Leiden und Schmerzen der Tiere den zu erwartenden Erkenntnisgewinn überhaupt rechtfertigen, die Erfrierungs- und Erstickungsexperimente aller Voraussicht nach nicht genehmigt. Eine gesetzlich geregelte, demokratisch eingerichtete Ethikkommission wäre auch ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Tierversuche, die – entgegen dem gesetzlichen Auftrag – seit Jahren massiv ansteigen.

Die derzeitigen Verfahrensgänge der ‚Kommission für Tierversuchsangelegenheiten‘ sind völlig undurchsichtig, was auch der Rechnungshof in einem Bericht an den Nationalrat beanstandet hat. So wird etwa nicht dokumentiert, weshalb ein Tierversuch genehmigt wurde, was die Behördenentscheidung erst nachvollziehbar machen würde. Laut Rechnungshof entsprechen die Gutachten, die als Grundlage für die Genehmigung von Tierversuchen dienen sollen, auch nicht den an Fachgutachten zu stellenden Anforderungen. Weiters reklamiert der Rechnungshof das Fehlen schriftlich festgelegter Arbeitsaufträge und entsprechender Arbeitsgrundsätze. Zudem gibt es keine Unvereinbarkeitsbestimmungen, was bedeutet, dass Mitglieder der Kommission ihre eigenen oder die von Kollegen eingereichten Anträge begutachten können.“

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, der Abgeordnete Bernhard Vock.

Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,B), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

In seiner Sitzung am 28. November 2012 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bernhard Vock, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christiane Brunner, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Katharina Cortolezis-Schlager sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 946/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 28

              Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann