2082 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 2014/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz für Österreich

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Juni 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere muss auch in Österreich bis zum 10. November 2012 umgesetzt werden.

Diese Richtlinie ermöglicht es den einzelnen Mitgliedstaaten - insbesondere im Genehmigungsverfahren für Tierversuche - genaueste Bewertungen vorzunehmen und eine Schaden-Nutzen-Analyse, in deren Rahmen ermessen wird‚ ‚ob die Schäden für die Tiere in Form von Leiden, Schmerzen und Ängsten unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen durch das erwartete Ergebnis gerechtfertigt sind und letztlich Menschen, Tieren oder der Umwelt zugutekommen können‘, durchzuführen. Vorbehaltlich der Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums hat die Projektbeurteilung auf unparteiische Weise und gegebenenfalls unter Einbeziehung der Stellungnahmen unabhängiger Dritter zu erfolgen.

Aufgrund dieser Analyse und Beurteilung kann und soll ein Projekt dann auch selbstverständlich abgelehnt werden können. Denn nur zu gut sind den Österreicherinnen und Österreichern noch die Versuche an lebenden Schweinen in Erinnerung, die narkotisiert im Schnee vergraben wurden, um herauszufinden, wie lange es dauert, bis die einzelnen Organe tatsächlich versagen und der Tod eintritt. Auf die Frage nach dem Nutzen dieses Projektes lautete dazu nämlich die Antwort: ‚man wollte aus den Ergebnissen ableiten, ob menschliche Lawinenopfer nicht unter Umständen ‚zu wenig lang‘ reanimiert werden‘.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Kurt List, die Abgeordneten Mag. Karin Hakl und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle.

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Karin Hakl beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,B), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

In seiner Sitzung am 28. November 2012 hat der Wissenschaftsausschuss die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Bernhard Vock, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christiane Brunner, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Katharina Cortolezis-Schlager sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 2014/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 28

              Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann