Entschließung

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2016 einen Bericht über die Aus­wirkungen der Neuregelungen des Kindschaftsrechts, insbesondere über die Auswirkungen der Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen Instrumente auf die Konfliktaustragung, vorzulegen.