2091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 2064/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Tätigkeitsverbotes gem. § 220b StGB

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. September 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Hat ein Täter eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person begangen und im Tatzeitpunkt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Tätigkeit in einem Verein oder einer anderen Einrichtung ausgeübt oder auszuüben beabsichtigt, welche die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger einschließt, kann diesem nach bisheriger Rechtslage unter bestimmten Umständen ein Tätigkeitsverbot auferlegt werden. Vereinfacht ausgedrückt ist nach der diesbezüglichen Vorschrift maßgeblich, dass vom Täter weiter Gefahr ausgeht. Dies ist derzeit für jeden Einzelfall zu prüfen.

Demgegenüber vertritt das BZÖ die Ansicht, dass Täter einer strafbaren Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person generell mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot für alle Erwerbstätigkeiten oder sonstigen Tätigkeiten in einem Verein oder sonstigen Einrichtungen, welche die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger einschließt, zu belegen sind.

Denn in Betracht der durch die Taten zum Ausdruck kommenden Gefährlich- und Gleichgültigkeit der Täter erscheint die Fiktion „von dauerhafter Gefährlichkeit“ sachgerecht. Zu verdeutlichen ist, dass derartige Straftäter allein zur Befriedigung ihrer Lust den Schmerz und das - lebenslange - Leid der Opfer bewusst in Kauf nehmen. Ein generelles Tätigkeitsverbot für Tätigkeiten in der Nähe von potentiellen Opfern erscheint daher alternativlos.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Herbert Scheibner wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Franz Glaser vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 28. November 2012 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Christian Lausch, Anna Franz, Otto Pendl, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Johann Maier und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl an der Debatte.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 28

                                Ridi Maria Steibl                                                       Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann