2093 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1761/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Möglichkeit des Strafvollzuges durch den elektronisch überwachten Hausarrest für nach dem Zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches - Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung - verurteilte Personen

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Landesgericht Wien hat einen Mann wegen Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs.1 StGB, der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs.1 u. Abs.2 1.Fall StGB, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs.1 StGB und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs.1 Z.1 StGB für schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und zur Zahlung von € 20.655 verurteilt. Am 20.01.2011 trat der Verurteilte seine 2-jährige Freiheitsstrafe in der JA Wien-Simmering an.

Die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) stellte am 15.06.2011 in diesem Fall fest:

Hier wird aufgezeigt, dass sich der Verurteilte nackt vor Fremden zeige, sich einmal nackt zu Kindern im Park gesetzt hat. Die Stieftochter hat er beim Strippokerspiel aufs Bett geschmissen und ihre Beine gespreizt. Die Begutachtungsstelle stellt eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit niedrigem, allenfalls moderat erhöhtem Risiko fest. Weiters zeigen sich neben den verurteilten Missbrauchshandlungen auch vielfältige Auffälligkeiten im sexuellen Bereich (masochistische, transvestitisch-fetischistische Interessen) und ausgeprägtes sexualisiertes sowie sexuell übergriffiges Verhalten (Nacktheit in unpassendem Kontext, Übergriffe auf Halbschwester). Grundsätzlich sind diese Verhaltensweisen und Neigungen deliktfördernd, insbesondere, wenn nicht entsprechend professionell mit einer Behandlung gegengesteuert wird.

Eine weitere Stellungnahme der BEST vom September besagt:

Zusammenfassend berichtet die BEST, dass angesichts der vielen und relevanten individuellen Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit, trotz statistisch-aktuarisch niedrigem Risiko ohne angemessene Widmung seiner Risikofaktoren dennoch ein potenzieller Rückfalltäter zu sein, eher hoch einzuschätzen wäre. Die Anbindung an eine forensische Fachinstitution im Zuge einer bedingten Entlassung ist daher notwendig, um seinen individuellen deliktfördernden Tendenzen kompetent entgegenzuwirken.

Dieser Fall zeigt leider, dass entgegen den Versprechungen und Zusagen durch die Bundesministerin für Justiz im Justizausschuss und der Ausschussfeststellung: „Der Justizausschuss geht davon aus, dass zufolge der gesetzlichen Kautelen in der Regierungsvorlage die Elektronische Aufsicht für Personen, die eine Straftat gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung begangen haben nur in seltenen Fällen überhaupt in Betracht zu ziehen ist.“ gefährliche Sexualtäter mit hohem Rückfallpotential in den Genuss des elektronisch überwachten Hausarrest kommen.

Dies kann nicht Sinn und Zweck der Regelung des elektronisch überwachten Hausarrests sein.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. November 2012 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Mag. Harald Stefan wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Franz Glaser vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 28. November 2012 beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Christian Lausch, Anna Franz, Otto Pendl, Hannes Fazekas, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Johann Maier und Dr. Peter Fichtenbauer sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl an der Debatte.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 28

                                Ridi Maria Steibl                                                       Mag. Peter Michael Ikrath

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann