2096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 2144/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundesministerin für Finanzen übernimmt namens des Bundes Haftungen für Kreditoperationen des vom Bund gemäß Ausfuhrförderungsgesetz Bevollmächtigten (derzeit Oesterreichische Kontrollbank AG) zur Abdeckung von Gläubiger- und Wechselkursrisiken, um sowohl österreichischen Unternehmen bei deren Auslandsgeschäften als auch im österreichischen Interesse liegenden Auslandsprojekten attraktive Finanzierungskonditionen ermöglichen zu können. Die mit diesen Kreditoperationen aufgenommenen Mittel müssen ihrer Widmung entsprechend im Wege des Exportfinanzierungsverfahrens der Oesterreichischen Kontrollbank AG für einen der in § 1 Abs. 1 AFFG taxativ aufgezählten Zwecke eingesetzt werden.

Das gegenwärtige System der Exportfinanzierung hat sich über Jahrzehnte bewährt und soll daher beibehalten werden. Es ermöglicht die Finanzierung von Auslandsgeschäften der österreichischen Wirtschaft sowie von im österreichischen Interesse liegenden Auslandsprojekten (beispielsweise. im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung). Das AFFG leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Exporte und/oder Dienstleistungen sowie zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch die Bereitstellung von Finanzierungen für beispielsweise Auslandsinvestitionen und unterstützt somit die positive Entwicklung der Leistungs- und Kapitalbilanz. Der Einsatz des Finanzierungsinstrumentariums leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Absicherung und/oder Neuschaffung von Arbeitsplätzen in international orientierten österreichischen Unternehmen.

Die vorliegende Novelle soll die Fortsetzung des bewährten Exportfinanzierungsverfahrens der OeKB  durch Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung zur Übernahme von Haftungen für Kreditoperationen der OeKB um weitere 5 Jahre (bis 2018) sicherstellen. Darüber hinaus werden sprachliche Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.

Um jedenfalls sicherzustellen, dass bei einem möglichen Konjunkturaufschwung der AFFG-Haftungsrahmen bis Ende 2018 ausreichend Finanzierungspotential aufweist, wird die Höhe des Maximalrahmens gemäß § 2 Abs. 1  mit 45 Mrd. EUR unverändert beibehalten.

Zu Z 1 (Gesetzestitel):

Zwecks legistischer Vereinfachung wird der Zusatz „1981“ gestrichen.

Zu Z 2 bis 4 (§ 1 Abs. 1, § 1 Abs. 1 lit. a, b, c, und d sowie § 1 Abs. 5):

Mit gegenständlicher Novelle wird die Ermächtigung zur Haftungsübernahme durch den Bundesminister für Finanzen bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Wie in der Vergangenheit endet die Ermächtigung somit 1 Jahr nach der Ermächtigung zur Haftungsübernahme gemäß Ausfuhrförderungsgesetz. Da die Finanzierung von Export- und Auslandsinvestitionsgeschäften der Risikoabsicherung zeitlich nachgelagert ist, soll damit gewährleistet werden, dass für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für welche Bundesgarantien gemäß Ausfuhrförderungsgesetz übernommen wurden, grundsätzlich auch gegen Ende der Geltungsdauer der Ermächtigung zur Haftungsübernahme gemäß Ausfuhrförderungsgesetz noch eine volle Refinanzierung aus AFFG-garantierten Mitteln möglich ist. Darüber hinaus werden die Verweise auf das Ausfuhrförderungsgesetz der geänderten Bezeichnung  dieses Gesetzes angepasst.

Zu Z 5 (§ 7 Abs. 1 und 2)

Diese Bestimmung wird in zwei Absätze gegliedert, um in Abs. 2 die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau in diesem Gesetz zu verankern.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Werner Kogler, Alois Gradauer und Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, B, dagegen: F, G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2012 11 29

                          Dr. Martin Bartenstein                                               Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann