2104 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2138/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. November 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Fernabsatz mit Arzneimitteln (‚Versandhandel‘) wird von den Antragstellern - basierend auf den Informationen der direkt betroffenen österreichischen Apothekerinnen und Apotheker - abgelehnt.

Nur einige der vielen Argumente die eindeutig gegen den Fernabsatz von Arzneimitteln sprechen sind folgende:

             - Es besteht kein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Apotheker.

             - Die Beratung verliert zwangsläufig an Qualität: Es fallen Mimik und Körpersprache des Patienten weg.

             - Es werden Fragen, die sich erfahrungsgemäß aus der jeweiligen Situation bei der Arzneimittelübergabe ergeben, nicht gestellt; der Apotheker kann nicht beurteilen, ob der Kunde die Erklärung verstanden hat

             - Der fehlende persönliche Kontakt des Patienten zu Arzt oder Apotheker führt zum Aufschub des Arztbesuches und möglichen Gesundheitsgefährdungen durch ungeeignete oder ineffiziente Versuche der Selbstbehandlung mit hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem.

             - Verlockende Angebote im Internet verleiten Kunden, Arzneimittel zu bestellen und nach eigenem Gutdünken einzunehmen, ohne die persönliche Beratung eines Arztes oder Apothekers einzuholen.

             - Die Anwendung von Arzneimitteln ohne begleitende Betreuung durch den Apotheker führt zu möglichen Anwendungsfehlern.

             - Arzneimittel werden durch den Versand zu ‚Konsumgütern‘. Ein Patient, der Arzneimittel über das Internet erwirbt, bezieht seine Information ausschließlich aus der dort publizierten Arzneimittelwerbung, die darauf abzielt, Kaufanreize zu schaffen und Impulskäufe zu stimulieren.

             - Im Gegenzug dazu steht ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes, nämlich das Rücktrittsrecht, aufgrund der Beschaffenheit des Produktes, beim Versandhandel mit Arzneimitteln nicht zur Verfügung.

             - Durch den direkten und persönlichen Kontakt bei der Arzneimittelübergabe an die Kundinnen und Kunden entsteht eine persönliche Beziehung mit den abgebenden Apothekerinnen und Apothekern und wird die persönliche Verantwortung verstärkt. Im Fernabsatz kommt dieses wichtige Kriterium der Ausübung eines freiberuflichen Gesundheitsberufes hingegen nicht zum Tragen.

             - Die e-Medikation, die sicherstellt dass Arzneimittelwechselwirkungen verhindert werden, wird ad Absurdum geführt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Ursula Haubner, Mag. Johann Maier, Dr. Kurt Grünewald und Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 29

                          Mag. Gertrude Aubauer                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau