2107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2091/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verordnungsermächtigung für Fiakerpferde im Tierschutzgesetz

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Oktober 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Fiaker dürfen laut Wiener Fiakergesetz mindestens jeden zweiten Tag von 9.00 bis 22.00 Uhr - ohne nennenswerte Auflagen oder Beschränkungen für die Tiere - ihr Gewerbe ausüben. Nicht nur, dass unter Berücksichtigung der An- und Heimfahrtszeiten ein 15-Stunden Arbeitstag für die Pferde zulässig ist, auch die Aufstallungs- und Arbeitsbedingungen der Tiere stehen immer wieder im Lichte der öffentlichen Diskussion.

Die Tiere leben praktisch in Hinterhöfen ‚mitten in Wien‘ und haben ihr gesamtes Fiaker-Leben lang keine Möglichkeit für einen Auslauf oder den Besuch einer Koppel. Die Pferde - eigentlich Fluchttiere - müssen mit Ohrenstöpseln, Scheuklappen und Geschirr zum Ertragen des Lärmes in den Wiener Straßen ‚beruhigt‘ werden, der harte Asphalt, Kälte und Hitze stellen zusätzliche Belastungen dar.

Die bestehenden Mindestanforderungen für Pferde und Pferdeartige in der ersten Tierhaltungsverordnung sind aktuell dezidiert nicht dazu geeignet, das ‚Berufstier Fiakerpferd‘ ausreichend abzubilden.

So ist z.B. bei den Pferden und Pferdeartigen zum Thema Lärm zu lesen:

2.5. LÄRM

Der Lärmpegel ist so gering wie möglich zu halten. Dauernder oder plötzlicher Lärm ist zu vermeiden

Dieses einzige exemplarische Beispiel steht bereits im krassen Wiederspruch zu dem gesamten täglichen Arbeitsumfeld dieser Tiere.

Aus gutem Grund und unabhängig von der jeweiligen Tierart gibt es daher im bestehenden Tierschutzgesetz unterschiedliche Verordnungsermächtigungen für Tiere, die unter nicht üblichen Verhältnissen wie z.B. in Tierheimen, Zirkussen, Zoos oder Varietees leben oder die anstrengende ‚Berufe‘ ausüben wie z.B. die Hunde bei der Polizei oder beim Bundesheer.

Im Falle der Fiakerpferde, sind sowohl die Lebensumstände als auch die dauernde ‚berufliche‘ Verwendung dieser Tiere gegeben, die eine Verordnungsermächtigung für diese Tiergruppe im Tierschutzgesetz rechtfertigen um damit am Verordnungswege entsprechende spezielle Tierschutz-Anforderungen vorzusehen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2012 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Anna Höllerer, Bernhard Vock und Mag. Johann Maier sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2012 11 29

                                  Anna Höllerer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau