2115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Anträge

2170/A(E) der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und

470/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes

Die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 2170/A(E) am 6. Dezember 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Außer-Haus-Verpflegung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Immerhin essen 2,9 Mio. Österreicherinnen und Österreicher täglich außer Haus und rund 1,9 Mio. Österreicherinnen und Österreicher in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - in Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäusern, Kindergärten, Pensionistenheimen, Justizanstalten, Kasernen etc. Die öffentlichen Institutionen haben daher bei der Verpflegung großer Bevölkerungsanteile verstärkt eine umwelt- und gesundheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen.

Bei der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln werden oftmals ökologische und gesundheitsförderliche Kriterien wie kurze Transportwege, nachhaltige Produktion und ernährungsphysiologische Ausgewogenheit des Angebots nicht ausreichend berücksichtigt. In den Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerb vom 25.9.2008 wurde z.B. die ökologische öffentliche Beschaffung besonders hervorgehoben und es wurden 10 prioritäre Sektoren, u.a. der Bereich Lebensmittel, als Schwerpunkte identifiziert. Auch das Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode, das „die Berücksichtigung von Produkten aus heimischer Produktion im Rahmen der öffentlichen Beschaffung“ als ein besonderes Anliegen der Österreichischen Bundesregierung ansieht, widmet sich dieser Thematik. Im nationalen Aktionsplan Ernährung und den österreichischen Rahmengesundheitszielen wiederum ist festgehalten, dass durch eine ausgewogene, vielfältige Ernährung, die Frische, Saisonalität und Regionalität berücksichtigt wird, nicht nur mehr individuelle Lebensqualität erzielbar ist, sondern konsequent umgesetzt und eingebettet in andere gesundheitsförderliche Maßnahmen auch ein mehr an gesunden Lebensjahren. Österreich hat hier beispielsweise im OECD-Vergleich Nachholbedarf.

Der Biolandbau ist eine Form der Landbewirtschaftung und Lebensmittelproduktion, der alle Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt. Produkte aus biologischem Anbau sind nicht nur gesund und wohlschmeckend, sie sparen auch gegenüber der konventionellen Landwirtschaft rund 60% CO2-Emissionen. Der Biolandbau verzichtet auf synthetische Mineral- und Düngemittel und betreibt somit aktiven Umweltschutz und vor allem Regionalförderung. Boden und Wasser werden geschont, Tier- und Pflanzenvielfalt werden gefördert. Insofern ist er auch bei einer Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens besonders zu berücksichtigen.“

 

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 470/A(E) am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Außer-Haus-Verpflegung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Immerhin essen 2,9 Mio. ÖsterreicherInnen täglich außer Haus und rund 1,9 Mio. Österreicher/innen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - in Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäusern, Kindergärten, PensionistInnenheimen, Justizanstalten, Kasernen etc. Die öffentlichen Institutionen haben daher bei der Verpflegung großer Bevölkerungsanteile verstärkt eine gesundheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen. 

Bei der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln werden oftmals ökologische Kriterien wie kurze Transportwege und nachhaltige Produktion nicht ausreichend berücksichtigt. In den Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerb vom 25.9.2008 wurde die ökologische öffentliche Beschaffung besonders hervorgehoben und es wurden 10 prioritäre Sektoren, u.a. der Bereich Lebensmittel, als Schwerpunkte identifiziert. Auch das Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode, das „die Berücksichtigung von Produkten aus heimischer Produktion im Rahmen der öffentlichen Beschaffung“ als ein besonderes Anliegen der Österreichischen Bundesregierung ansieht, widmet sich dieser Thematik.

Der Biolandbau ist eine Form der Landbewirtschaftung und Lebensmittelproduktion, der alle Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt. Produkte aus biologischem Anbau sind nicht nur gesund und wohlschmeckend, sie sparen auch gegenüber der konventionellen Landwirtschaft rund 60% CO2-Emissionen. Der Biolandbau verzichtet auf synthetische Mineral- und Düngemittel und betreibt somit aktiven Umweltschutz und vor allem Regionalförderung. Boden und Wasser werden geschont, Tier- und Pflanzenvielfalt wird gefördert. Insofern ist er auch bei einer Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens besonders zu berücksichtigen.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat zunächst den Entschließungsantrag 470/A(E) in seiner Sitzung am 15. Februar 2011 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ergriffen die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Hermann Gahr, Gerhard Huber, Fritz Grillitsch und Josef A. Riemer das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und am 3. Oktober 2012 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Walter Schopf. Danach wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.

 

In seiner Sitzung am 11. Dezember 2012 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft den am 6. Dezember 2012 von den Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Entschließungsantrag 2170/A(E) erstmals in Verhandlung genommen und diesen gemeinsam mit dem Antrag 470/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen beraten.

Zunächst erstattete Abgeordneter Walter Schopf Bericht zum Entschließungsantrag 2170/A(E). An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Franz Eßl, Walter Schopf, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Christiane Brunner, Gerhard Huber und Mag. Michael Schickhofer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 2170/A(E) der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes einstimmig angenommen.

 

Damit gilt der Entschließungsantrag 470/A(E) als miterledigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Walter Schopf gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2012 12 11

                                  Walter Schopf                                                                      Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann